Hallo zusammen,
Ich Arbeite im Rettungsdienst einer Hilfsorganisation.
Aus privaten gründen, war ich an einem Tag nicht in der Lage zu Arbeiten. Dienstbeginn ist 18:30 Uhr ich habe am besagten Tag mehrmals Versucht den EVD zu erreichen (12:25 / 13:14 / 17:40 ) er war nicht zu erreichen, selbst ein Arbeitskollege versuchte es weil er wusste das ich nicht in der Lage war zu arbeiten.
Er wurde dann um 18:00 zurück gerufen, und sagte ihn hätte niemand angerufen , was ich aber nachweislich durch die Anruf Liste belegen kann, zudem habe ich gegen 11:00 Uhr in unsere Dienstplan & Notdienst Gruppe bereits mitgeteilt das ich mich nicht in der Lage fühle zu Arbeiten und wer meinen Dienst übernehmen könne.
Am Tag darauf erhielt ich die abmahnung wegen des unentschuldigten fernbleiben vom Dienst wobei ich versucht habe bescheid zu geben.
Ist die Abmahnung rechtens ?
Danke für die Info.
Abmahnung wegen nicht antritt des dienstes.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Abmahnung ist erstmal auf dem Tisch. Du bestreitest jedoch, dass du dich nicht rechtzeitig abgemeldet habest. Du kannst also eine Gegendarstellung schreiben und deine Belege hinzufügen, was dann deine Personalakte bei geheftet werden muss. Darüber hinaus könntest du auch verlangen, dass die Abmahnung aus deiner Personalakte entfernt wird. Damit dürftest du allerdings sozusagen ein Fass aufmachen. Die Abmahnung würde eigentlich erst wirklich dann bedeutsam, wenn der Arbeitgeber versuchen wollte, dich im Wiederholungsfall auf dieser Basis rauszuwerfen.
Auch wenn versucht wurde sich abzumelden, könnte trotzdem ein unentschuldigtes Fehlen vorliegen. Es stellt sich die Frage, aus welchem Grund genau ein Arbeiten nicht möglich war. Nicht jeder persönliche Grund führt dazu, dass der AN erlaubt seiner Arbeit fern bleiben darf.
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Zitatwas ich aber nachweislich durch die Anruf Liste belegen kann :
Die manipulierbare aus dem Telefon oder die vom Telefonanbieter?
Und per Fax oder E-Mail wäre keine Meldung möglich gewesen?
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