Abmahnung wegen nicht antritt des dienstes.

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Harcus91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen nicht antritt des dienstes.

Hallo zusammen,

Ich Arbeite im Rettungsdienst einer Hilfsorganisation.

Aus privaten gründen, war ich an einem Tag nicht in der Lage zu Arbeiten. Dienstbeginn ist 18:30 Uhr ich habe am besagten Tag mehrmals Versucht den EVD zu erreichen (12:25 / 13:14 / 17:40 ) er war nicht zu erreichen, selbst ein Arbeitskollege versuchte es weil er wusste das ich nicht in der Lage war zu arbeiten.

Er wurde dann um 18:00 zurück gerufen, und sagte ihn hätte niemand angerufen , was ich aber nachweislich durch die Anruf Liste belegen kann, zudem habe ich gegen 11:00 Uhr in unsere Dienstplan & Notdienst Gruppe bereits mitgeteilt das ich mich nicht in der Lage fühle zu Arbeiten und wer meinen Dienst übernehmen könne.

Am Tag darauf erhielt ich die abmahnung wegen des unentschuldigten fernbleiben vom Dienst wobei ich versucht habe bescheid zu geben.

Ist die Abmahnung rechtens ?

Danke für die Info.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Die Abmahnung ist erstmal auf dem Tisch. Du bestreitest jedoch, dass du dich nicht rechtzeitig abgemeldet habest. Du kannst also eine Gegendarstellung schreiben und deine Belege hinzufügen, was dann deine Personalakte bei geheftet werden muss. Darüber hinaus könntest du auch verlangen, dass die Abmahnung aus deiner Personalakte entfernt wird. Damit dürftest du allerdings sozusagen ein Fass aufmachen. Die Abmahnung würde eigentlich erst wirklich dann bedeutsam, wenn der Arbeitgeber versuchen wollte, dich im Wiederholungsfall auf dieser Basis rauszuwerfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch wenn versucht wurde sich abzumelden, könnte trotzdem ein unentschuldigtes Fehlen vorliegen. Es stellt sich die Frage, aus welchem Grund genau ein Arbeiten nicht möglich war. Nicht jeder persönliche Grund führt dazu, dass der AN erlaubt seiner Arbeit fern bleiben darf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Harcus91):
was ich aber nachweislich durch die Anruf Liste belegen kann

Die manipulierbare aus dem Telefon oder die vom Telefonanbieter?


Und per Fax oder E-Mail wäre keine Meldung möglich gewesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen