Abmahnung wegen download

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)
Abmahnung wegen download

Hallo,

ich habe eine Abmahnung wegen Downlaod bekommen. Ich hätte Dateien am 01.05.2010, 05.11.2010 und am 22.02.2011 zum herunter laden verfügabr gemacht. Anbei ein Beschluss vom LG Köln, zur herausgabe der IP-Adresse. Nur der Beschluss ist vom 04.05.2010. Was soll man davon halten, geht das überhaupt für die Zukunft????

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"Gruß,

Jumanji"

-- Editiert am 04.05.2011 20:54

Abmahnung bekommen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
geht das überhaupt für die Zukunft?


Kommt auf den Wortlaut des Beschlusses an. Ein Gericht kann auch anordnen, daß alle Daten zu der betreffenden IP-Adresse nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die nächsten 3 Monate herauszugeben sind.

Viel wahrscheinlicher ist aber, daß der Beschluß sich auf den Vorfall vom 1.5. bezieht und die späteren Funde einfach durch die Kanzlei mit dem vorhandenen abgeglichen wurde (was natürlich fehlerhaft wäre).

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Was soll man davon halten,


Möglichkeit 1:
- Es handelt sich um einen Beschluss, den du falsch deutest, der im Grunde erstmal gar nichts mit dir zu tun hat, aber einem Rechteinhaber Recht gibt und der Abmahnung beiliegt, damit er dir suggeriert, dass du zahlen müsstest.

Möglichkeit 2:
- Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Evtl. gar es einst einen Beschluss, dass deine Daten rausgeben werden mussten und nutzt das, um weitere Abmahnungen zu schicken.

Möglichkeit 3:
- Du hast eine statische IP.
Es gab eins ein Beschluss gegen dich und dann hast du (angeblich) mit dieser IP weitere Rechtsverletzungen des Rechteinhabers oder ähnliches begangen.
Da sie die statische IP und die Daten dahinter schon vorliegen hatten, nutzen sie dieses gleich und schickten die nächsten Abmahnungen. Dieses Szenario halte ich allerdings für unwahrscheinlich...


quote:
geht das überhaupt für die Zukunft????



Nein!
Das UrhG sieht Auskunfsansprüche nur für den jeweiligen Fall, bzw. jeweiligen (zusammengefassten) Fälle bei gewerblichen Verstössen vor.
Es bietet keine Möglichkeiten prophylaktisch Auskünfte über Personen einzuholen, die in in Zukunft eine UrhG-Verletzungen begehen könnten; auch dann nicht, wenn sie bereits durch UrhG-Verstösse aufgefallen sind.


Die Sache ist mehr als dubios, weshalb du auf keinen Fall den Forderungen vorschnell nachkommen und dich an einen spezialisierten, in diesen Sachen erfahrenden Anwalt wenden solltest.

-- Editiert am 05.05.2011 01:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Dieses Szenario halte ich allerdings für unwahrscheinlich


Wieso? Das war das Szenario, das ich als erstes im Kopf hatte.

Durchaus realistisch ist auch die erste Hälfte, daß nach einem Verstoß am 1.5. dann am 4.5. ein Beschluß zur Ermittlung der Realdaten hinter der IP erwirkt wird. Viel länger hat man bei den meisten Providern ja auch nicht Zeit.

Dubios ist es natürlich trotzdem, weil mit der Information "später wurde unter derselben IP nochmal" natürlich nichts bzgl. der Urheberschaft der späteren Verstöße bewiesen ist, solange der TE nicht nachweislich eine statische IP hat (was sehr unwahrscheinlich ist).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Wieso? Das war das Szenario, das ich als erstes im Kopf hatte.


Also, selbst wenn der Beschuldigte eine statische IP hätte, würde wohl zumindest kein seriöser Abmahmer nur die (statische) IP zum Anlass nehmen und an die selbe Adresse einfach eine Abmahnung mit seinen Forderungen schicken, da er nicht wüsste, ob überhaupt noch der damalige Beschuldigte, oder mitlerweile ein anderer diese statische IP nutzt, zB nach Anbieterwechsel, technische Neuausrichtung des Anbieters etc.
Zwischen den Verstössen liegen schliesslich bis zu 9 Monaten, bzw. zwischen Beschluss und letzem Verstoss ein halbes Jahr.

Auch ist mit kein Fall bekannt, bei dem man über 9 Monate angebliche Verstösse sammelt und solange abwartet, um dann eine "Sammelbestellung" in Form einer Abmahnung zu verschicken.
Macht ja auch keinen Sinn, schliesslich möchte man den Beschuldigten schon nach dem ersten Verstoss schnellstens zur Unterlassung verpflichten und als Anwalt vorallem Geld (in Form von Auslagen) verdienen, somit gerne jeden Fall einzeln abmahnen oder am besten noch den Beschuldigen dabei erwischen, wie er gegen die selbst auferlegten Verpflichtungen, wie sie die UE aufführt, verstösst.
Und man holt sich ja gewöhnlich keinen richterl. Beschluss zur Herausgabe der IP-Adresse, um dann ein halbes Jahr (oder wenn die Abmahnung erst jetzt kam, über ein Jahr) abzuwarten und dann zu meinen, man hätte weitere Verstösse ausfindig gemacht, die man noch eben mit abmahnt und gleich noch auf angebliche Verstösse Monate vor jedem richterl. Beschluss verweist.


quote:
Durchaus realistisch ist auch die erste Hälfte, daß nach einem Verstoß am 1.5. dann am 4.5. ein Beschluß zur Ermittlung der Realdaten hinter der IP erwirkt wird. Viel länger hat man bei den meisten Providern ja auch nicht Zeit.

.
Ja, das alleine (Verstoss am 01.05, Beschluss am 04.05.) würde Sinn machen, nur da passen da eben die Daten im Feb. und insbesondere Nov. nicht rein.


Also, wie gesagt, jumanji ...ab zum spezialisierten Anwalt; kann ich dir zumindest nur raten.








-- Editiert am 05.05.2011 13:03

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
ich habe eine Abmahnung wegen Downlaod bekommen.

Da dies in der Regel nicht bzw. nur sehr schwer verfolgbar wäre, würde micht dass wundern ...



quote:
Ich hätte Dateien am 01.05.2010, 05.11.2010 und am 22.02.2011 zum herunter laden verfügabr gemacht.

Aha, also doch Abmahnung wegen anbieten/upload/verbreiten.



quote:
Nur der Beschluss ist vom 04.05.2010. Was soll man davon halten, geht das überhaupt für die Zukunft????

Dir ist schon klar, das wir 2011 haben? Was bitte hat das mit Zukunft zu tun?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Dir ist schon klar, das wir 2011 haben? Was bitte hat das mit Zukunft zu tun?


Na, so seltsam er auch schreibt. Aber wenn du seine Schreiberei auf die Goldwaage legst, hättest du zumindest das richtig verstehen können, was er halbwegs verständlich ausdrückt ;)

Es geht ihm um den Beschluss, der als Grundlage für die Ausfindigmachung des Anschlusses beiliegt. Dieser Beschluss ist vom Mai 2010 , die Abmahnung weisst dagegen u.a. angebliche Verstösse im Nov 2010 aus, weshalb er fragt, ob man einen Beschluss erwirken kann, dass man im Zukunft die IP-Adressen abfragen könnte...was natürlich so nicht möglich ist und riecht nach Abmahngaunerei....


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" "

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#7
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi Zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Ich habe mal unseren Firmenanwalt hinter verschlossener Tür gefragt. Er meinte, das ist eindeutig als Betrug zu werten und er empfiehlt Anzeige zu erstatten. Wenn der Tatbestand 01.05.2010 gewesen, ist äusserst unwahrscheinlich einen Gerichtsbeschluss für solch eine Sache bereits zum 04.05.2010 zu haben, also 3 Tage danach. Ein Beschluss zur herausgabe der IP-Adressen als prophylaxe gibt es schon einmal überhaupt nicht, so sagte er. man kann keine Beschlüsse erwirken für Dinge, die noch nihct passiert sind.

Bei mir handelt es sich um dynamische IP-Adressen.

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"Gruß,

Jumanji"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Wenn der Tatbestand 01.05.2010 gewesen, ist äusserst unwahrscheinlich einen Gerichtsbeschluss für solch eine Sache bereits zum 04.05.2010 zu haben, also 3 Tage danach.

Da muss ich widersprechen, da hier besondere Eile geboten ist, da die Daten ja nicht lange vorgehalten werden ...



quote:
Ein Beschluss zur herausgabe der IP-Adressen als prophylaxe gibt es schon einmal überhaupt nicht,

Das wäre auch mir in der Tat neu ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Ob der Beschluss so eilig ist, kann ich persönlich nicht beurteilen, da die Daten doch einige Monate vorgehalten werden.

Was das ganze aber zeigt ist doch, dass die Abmahnindustrie sich nicht auf legalem Weg aufhält.

Die war jetzt meine zweite Abmahnung, die wie ich feststellen konnte, erst nach sehr langer Zeit in den Briefkasten flattern. Die erste Abmahnung war so genial, das mir vorgeworfen wurde ich hätte zweifelsfrei den Titel x von Künstler y zum upload angeboten. Dieser Nachweis kann durch den Hash-Wert genau mir zugewiesen werden, das ich den genannten Titel x zum upload angeboten haben. Das konische war nur, der Song war in einer gepackten Datei, die mit einem Passwort geschützt gewesen ist. Mir ist das schleierhaft, wie das gehen soll.

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"Gruß,

Jumanji"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
da die Daten doch einige Monate vorgehalten werden.

Da gibt es keine einheitliche Regelung.

Die einen erfassen erst gar keine IPs, andere halten sie 7 Tage, die nächsten bis zum Ablauf der Rechnungsreklamationsfrist, ...



Aber so ganz koscher scheint mir das Ding der Schilderung hier nach nicht zu sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Das konische war nur, der Song war in einer gepackten Datei, die mit einem Passwort geschützt gewesen ist. Mir ist das schleierhaft, wie das gehen soll.


Wenn einmal bekannt ist, daß der Song "Madonna - Frozen" sich in der Daten "FR0Z3N.cracked.by.F00lBUGGR.rar" verbirgt, kann man natürlich anhand des Hashes auch nachweisen, wenn du letztere Datei verbreitest.
Die Rechteinhaber sind ja nun auch nicht von gestern und finden nicht nur unverschlüsselte ungeschützte Kopien.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry, da muss ich aber echt widersprechen. Ich kann nicht einfach auf gut Glück sagen, in der Datei hat sich die Datei auf dem Rechner befunden. Das würde ja Betrug und Vermutungen Tür und Tor öffnen. Die kann ich ja auch einfach so ins Netz als Fake gestellt haben usw.

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"Gruß,

Jumanji"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ich kann nicht einfach auf gut Glück sagen, in der Datei hat sich die Datei auf dem Rechner befunden.


Auf gut Glück war das ja offenbar auch nicht.

quote:
Das würde ja Betrug und Vermutungen Tür und Tor öffnen.


Nö, der Rechteinhaber würde schon beweisen müssen, daß die Datei "FR0Z3N.cracked.by.F00lBUGGR.rar" mit dem Dateihash "ABCDEFG" den Song "Madonna - Frozen" beinhaltet.

quote:
Die kann ich ja auch einfach so ins Netz als Fake gestellt haben


Du würdest wohl niemandem glaubhaft machen können, du (oder sonst jemand) hättest völlig sinnfrei eine Bytemüll-Datei ins Netz gestellt, die mit einer bekannten "Raubkopie" größen- und checksummenidentisch ist, um dich bewußt einer unnötigen Rechtsverfolgung auszusetzen.

Du würdest vermutlich nicht einmal vor Gericht erklären können, wie man eine solche checksummenidentische Fakedatei herstellt. Das ist nämlich kein Kinderspiel.

Genau so gut könntest du behaupten, jemand sei nachts bei dir eingebrochen, um dir die 100g Koks und die 5000 EUR Falschgeld unters Kopfkissen zu legen, die man bei einer Hausdurchsuchung gefunden hat.

In Normaldeutsch ausgedrückt: das kannst du deiner Omma erzählen. ;)

-- Editiert am 09.05.2011 15:23

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Muss ich widersprechen, einen Hashwert zu fälschen stellt kein Problem da, da gibt es bereits diverse Gutachten drüber. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Abmahner nur Teilauszüge aus den Downloads mitschneiden und dann behaupten zweifelsfrei mit Hashwert festgestellt. Das geht nur, wenn der Download komplett mitgeschnitten wurde! Hashwert und CRC fälschen geht, siehe Chaos Computer Club, Dr. Freitag usw. mittlerweile gibt es dafür Programme zum Download.

Das Bytemüll ins Netz oder Songs ins Peer to Peer gestellt wird, um Personen erfolgreich abzumahnen, wurde bereits in England praktiziert. Die Firmen wurden das mitschneiden in England mittlerweile gerichtlich verboten, aktiv sind diese Firmen immer noch in Deutschland, da geht das!

Also kein fake und ich muss es auch nicht meiner Omma erzählen, ich erzähle es Dir ;) Du musst es nicht glauben, ich will darüber auch nicht philisophieren, jedem das seine. Ich habe in den letzten Tagen viel gegoogelt und viel über Abmhanung, Fake usw. gefunden habe, bestätigt aber nicht Deine Aussage. Sogar im TV war über diese betrügereien zu lesen. Wie gesagt, Du musst es nicht glauben, jeder hat das Recht sich seine eigene Meinung zu bilden, ob mit oder ohne Omma.

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"Gruß,

Jumanji"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
einen Hashwert zu fälschen stellt kein Problem da, da gibt es bereits diverse Gutachten drüber


Wie ich schon sagte, dann viel Spaß, vor Gericht zu erklären, wie du das gemacht haben willst. Da wird sich dann schnell zeigen, ob du dich wirklich damit auskennst.

Und das Warum müßtest du dann auch noch glaubhaft machen. Ich hol schon mal das Popcorn. ;)

quote:
Das Bytemüll ins Netz oder Songs ins Peer to Peer gestellt wird, um Personen erfolgreich abzumahnen, wurde bereits in England praktiziert.


Das müßte aber im Zweifel nachgewiesen werden. Ein "Herr Richter, die haben das doch selbst ins Netz gestellt" hilft dir vor Gericht nicht die Bohne.

quote:
Die Firmen wurden das mitschneiden in England mittlerweile gerichtlich verboten


Hast du da mal eine Quelle für mich? Interessiert mich sehr.

quote:
Ich habe in den letzten Tagen viel gegoogelt und viel über Abmhanung, Fake usw. gefunden habe, bestätigt aber nicht Deine Aussage.


Ich behaupte nicht, die Wahrheit gepachtet zu haben, aber wenn du ernsthaft meinst, ich hätte schon deswegen Unrecht, weil im Netz auch andere Ansichten präsent sind, dann frage ich mich, wieso du überhaupt hier fragst.

quote:
Du musst es nicht glauben, ich will darüber auch nicht philisophieren, jedem das seine.


Jung, mir ist doch völlig schnurz, ob du ein unschuldiges Opfer bist oder der Raubkopienpapst in Person. *Ich* bin völlig irrelevant. Relevant ist, was dir ein Richter glaubt und was nicht. Und Richtern kannst du nicht mit "ja das könnte ja auch alles ganz anders sein und das Koks in meinem Schrank war nur Milchpulver, das hat die böse Polizei erst ausgetauscht, liest man doch immer wieder" kommen.

quote:
Sogar im TV war über diese betrügereien zu lesen.


Daß einzelne Abmahner mit zweifelhaften Methoden ihre Ermittlungen haben durchführen lassen, bedeutet ja im Umkehrschluß noch nicht, daß jeder Abmahner ein Betrüger und jede Ermittlung eine Lüge ist.

Du darfst dir die Situation auch nicht so zurechtschönen, wie sie dir gerade in den Kram paßt.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jumanji
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Hättest vorher alles gelesen, ich habe unter anderem unseren Firmenanwalt gefragt. Ich möchte es damit belassen und mich nicht in rechthaberei verlieren. Wie ich schon sagte, jedem das eine und ich will darüber nicht philosophieren.

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"Gruß,

Jumanji"

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