Abmahnung wegen des Films "Red Dawn" erhalten?

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Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet weiterhin Abmahnungen in großer Zahl

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft

Betroffenes Werk: Red Dawn

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Was ist eine Abmahnung und was soll mit ihr bezweckt werden?

Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechtes ist, dem (vermeintlichen) Rechtsverletzer eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit zu geben, den (behaupteten) Rechtsverstoß aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber – ggf. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei – eine Abmahnung aussprechen lassen. In dieser können dann u.a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungssprüche geltend gemacht werden.

Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Ansprüche auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabhängig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, dürfte in den allermeisten Fällen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.

Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zunächst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf. In diesem Fall könnten kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen.

Empfänger einer Abmahnung sollten einen Anwalt zu Rate ziehen

Betroffene sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn es sich insoweit tatsächlich um standardisierte Verfahren handelt, müssen Abgemahnte sich darüber bewusst sein, dass es sich beim Urheberrecht um eine rechtliche Spezialmaterie handelt.

Es ist daher nicht möglich, mit Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder dergleichen auf eine Abmahnung zu reagieren. Beispielsweise folgende „Argumente“ helfen in der Regel nicht bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung:

- Ich war es nicht
- Ich war nicht zu Hause
- zum Tatzeitpunkt habe ich geschlafen
- Mein Computer war ausgeschaltet
- Ich dachte nur der Upload/ das Hochladen sei verboten
- Ich dachte, Tauschbörsen seien nicht verboten
- Ich dachte, privat downloaden ist erlaubt

Wichtig ist hier zu verstehen, dass in rechtlicher Hinsicht andere Punkte von Bedeutung sind. Insbesondere müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass selbst in Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit gegeben ist, eine anwaltliche Beratung notwendig ist. In erster Linie geht um die richtige Erfüllung des Unterlassungsanspruches. Hinsichtlich der Zahlungsforderungen bestehen erfahrungsgemäß Verhandlungsspielräume.

Gerne wollen wir Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung einen knappen Überblick verschaffen. Ob Sie anschließend das Mandat an uns übertragen wollen, können Sie ohne Probleme später entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen vorab alle bei uns anfallenden Kosten genannt.

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