Abmahnung wegen der 25. Staffel der TV-Serie "Simpsons", für die Twentieth Century Fox

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Trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Neue Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt wieder für die Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen ab. gegenstand der Abmahnungen ist derzeit die Staffel 25 der US-amerikanische Zeichentrickserie "Simpsons" von Matt Groening.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sich aus dem Internet einzelne Folgen der Serie heruntergeladen und auf einem Filesharingnetzwerk Dritten zu einem Download zur Verfügung gestellt zu haben

Innerhalb einer sehr kurz berechneten Frist verlangen die Kanzlei die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsangebots formuliert die Zahlung von 469,50 oder 519,50 €.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, so achten Sie auf Folgendes:

  • keinen Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aufnehmen!
  • die Abmahnung nicht ignorieren und die gesetzte Frist beachten!
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • anwaltlichen Rat einholen!

Achtung: Es drohen Folgeabmahnungen

Und zwar dann, wenn Sie mehrere Folgen der Staffel haben sollten und die erhaltene Abmahnung einen Teil der einzelnen Folgen betrifft.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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