Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Anwaltskanzleien Waldorf Frommer, Schutt, Waetke, C-Law, FAREDS, Sebastian und .rka Rechtsanwälte

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Die bekanntesten Abmahnkanzleien - Ein Überblick

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie sich aus dem Internet einen Film, eine Fernsehserie, Musik, ein Computerspiel oder ein eBook heruntergeladen haben?

Keinesfalls sollten Sie eine solche Abmahnung ignorieren. Falsch ist es aber auch immer, Die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die geforderte Zahlung zu leisten.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München werden tätig im Auftrag der Firmen Universal Film GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Studiocanal GmbH u.a. und mahnen das Herunterladen aktueller Kinofilme wie "RoboCop", "The Counselor" oder "Buddy" ab.

Rechtsanwälte Schutt, Waetke mahnen für die Tobis Film GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an dem mit einem Oscar ausgezeichneten Film "12 Years A Slave" ab.

Für die Firma DigiRights Administration GmbH mahnt Rechtsanwalt Sebastian aus Berlin das Herunterladen von Musikstücken ab, die in aller Regel auf irgendwelchen Samplern erschienen sind.

Im Auftrag der Koch Media GmbH mahnt die Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte Internetnutzer wegen Filesharings verschiedener Computerspiele ab.

Die Kanzleien C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH und FAREDS für die Malibu Media LLC ahnden Urheberrechtsverletzungen an Filmen erotischen Inhalts.

Die Forderungen der Abmahnkanzleien sind immer wieder die gleichen

Von den Empfängern der Abmahnungen verlangen die Abmahnkanzleien regelmäßig innerhalb einer sehr kurz gesetzten Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und im Rahmen eines Vergleichsangebotes die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes.

Eine solche Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden, denn die Abmahnkanzleien beantragen sodann regelmäßig bei dem zuständigen Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Landgerichte setzen die Streitwerte, aus denen sich die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen, für diese Verfahren auf bis zu 20.000 € fest, so dass ein erhebliches Kostenrisiko besteht.

Gleichfalls sollten auch die vorgefertigten Unterlassungserklärungen keinesfalls unterschrieben oder voreilige Zahlungen geleistet werden.

Risikobehaftet sind auch die Unterlassungserklärungen, die im Internet kostenlos heruntergeladen werden können, denn diese werden häufig von juristischen Laien formuliert und berücksichtigen nicht die unterschiedliche Rechtsprechung und die noch unübersichtliche Rechtslage.

In der Regel kann nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten zutreffend einschätzen für jeden Einzelfall die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

Wir überprüfen die Abmahnung. Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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