Abmahnung wegen Filesharing nach Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke erhalten?

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Ohne anwatliche Beratung keine Antwort auf Abmahnschreiben!

Philipp Adam
Rechtsanwalt
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67663 Kaiserslautern
Tel: 0631 20400150
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Seit einiger Zeit kommt es immer wieder zu Abmahnungen für das Anbieten oder Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Während früher nur das konkrete Anbieten aktueller Musik und Filme verfolgt wurde, ist es heute
so, dass bereits Abmahnungen verschickt werden, wenn lediglich eine aufgezeichnete Fernsehsendung oder andere Videoclips über Filesharingprogramme heruntergeladen werden. Bereits durch das Herunterladen dieser Dateien werden diese gleichzeitig auch für andere Internetuser zur Verfügung gestellt, sodass man hier urheberrechtlich geschützte Werk zum Download anbietet. Jedoch sind Abmahnungen oft auch unberechtigt. Abgemahnte haben die geschützten Werke gar nicht angeboten. So lässt sich ein Urheberrechtsverstoß nicht nachweisen.

Sind Sie das Opfer einer solchen Abmahnaktion? Ähnlich wie im Strafrecht gilt auch hier die Devise: Antworten Sie nicht ohne sich vorher von einem Anwalt beraten lassen zu haben. Alles was Sie hier unüberlegt sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Einmal abgegebene Erklärungen lassen sich nur schweder rückgängig machen. Hüten Sie sich auch davor aus Bequemlichkeitsgründen und um Ruhe zu haben die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Rechtsanwalt Philipp Adam
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