Abmahnung wegen Filesharing der TV-Serie „Crossing Lines -Staffel 1"

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Waldorf Frommer RAe gehen im Auftrag der Tandem C. GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor

Für die TANDEM COMMUNICATIONS GmbH als Rechteinhaberin versendet die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer derzeit vermehrt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, welche die 1. Staffel der Fernsehserie „Crossing Lines“ betreffen.

Den von dieser Abmahnung betroffenen Internetnutzern wird vorgeworfen, dass über ihren Internetzugang die gesamte erste Staffel der Action-Krimiserie oder nur einzelne Folgen dieser ersten Staffel illegal, entgegen den Rechten der Rechteinhaberin, von Filesharing-Portalen heruntergeladen und sodann Dritten zum Download zur Verfügung gestellt wurde.

Von den Abgemahnten verlangt die Anwaltskanzlei kurzfristig die Abgabe einer bereits vorgefertigten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von z.B. 1028 € zur zur Abgeltung des Schadens der Rechteinhaberin und der Rechtsanwaltsgebühren.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, achten Sie auf Folgendes:

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf.

• Ignorieren Sie die Abmahnung nicht iund beachten Sie die gesetzte Frist.

• Auf keinen Fall die vorbereitete Unterlassungserklärung  unterschreiben.

• Keine Zahlung ohne Absprache leisten.

• Anwaltlichen Rat einholen.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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