Hallo,
ich habe eine kleine private Internetseite mit 8-20 Besucher/Monat. (reine Spaßseite für meine Kumpels)
Oktober 2003 haben mich die RAe Waldorf abgemahnt,
weil ich im Download-Bereich meiner Seite das Brennprogramm
CloneCD (Demo-Version) angeboten habe.
Mir war nicht klar, dass es neuerdings nach deutschem Recht vorboten war. (?)
War zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt.
Schadenssumme: 250.000€
Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben (Zahlungsforderungen durchgestrichen)
Slysoft hat mir freundlicherweise Herr RA Wolf zur Verfügung gestellt und der Fall wurde mit seiner Hilfe "gestoppt".
u.a. durch ein Gutachten ähnlicher Art:
http://www.slysoft.com/de/Rechtsgutachten_CloneCD.pdf
Nun haben sich die RAe Waldorf November 2007 bei mir gemeldet und haben versucht rund 3000 Euro an Anwaltskosten bei mir geltend zu machen. (also kurz vor der Verjährungsfrist)
Ich habe der Zahlungs direkt per Fax wiederrufen.
Die RAe Waldorf reichten einen Antrag auf Mahnung vom Amtsgericht Coburg (zentralles Mahngericht) am 22.12.2007 ein.
Das Schreiben vom Gericht erreichte mich am 18.01.2008.
(von Postzusteller dokumentiert)
Meiner Meinung nach ist das schon verjährt, wenn ich Glück habe.
Ich habe direkt im vollen Umfang per Fax Widerspruch eingelegt.
Ich bin Dortmunder. Auf der Mahnschreiben ist schon das Amtsgericht München erwähnt.
Ich werde weiterhin die ca. 3.300€ nicht zahlen und ggf. vor Gericht ziehen.
Naja, keine Ahnung ob ich nach München muss, und ob es dazu kommt. (werde ich ggf. auch Widersprechen und Antrag auf Amtsgericht Dortmund stellen)
Wenn ich verliere erwarten mich denke ich rund 4000€
Meine Situation:
- Student (23 Jahre)
- kein Einkommen
- Gefährdung der Existenz
Mein Argument:
-Anwaltskosten wäre nach BGB meines Erachtens nicht nötig gewesen, die Plattenindustrie hätte weniger Aufwand aufbringen müssen.
(kurze E-Mail oder Anruf und ich hätte den Download-Link sofort entfernt.)
- Schadenswert mit 250.000 Euro absurd hoch angesetzt, bei 50.000€ (was auch zuviel ist) wären die Anwaltskosten geringer.
- Frist ist verjährt, der Abstand zwischen Antrag und Mahnentscheid außerdem mit 21 Tagen deutlich zu hoch
Was meinen Sie. Was wird passieren, wie sollte ich mich verhalten?
-- Editiert von Martin-1984 am 20.01.2008 15:33:02
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ich habe auch ein Mahnbescheid bekommen von Waldorf
Widersprechen sollte wir auf jeden Fall. Nur was dann?
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja sorry Powerseller.
Ich bekomme nicht jeden Tag einen Mahnbescheid.
Ich werde natürlich noch mehr unternehmen als nur widersprechen.
--- editiert vom Admin
'Im Hauptsacheverfahren müssen sie begründen warum sie dem Mahnbescheid u. Vollstreckungsbescheid widersprochen haben.
Haben sie eine Begründung warum die Forderung ungerechtfertigt ist '
Wie gesagt, meine Argument:
-Anwaltskosten wäre nach BGB meines Erachtens nicht nötig gewesen, die Plattenindustrie hätte weniger Aufwand aufbringen müssen.
(kurze E-Mail oder Anruf und ich hätte den Download-Link sofort entfernt.)
- Schadenswert mit 250.000 Euro absurd hoch angesetzt, bei 50.000€ (was auch zuviel ist) wären die Anwaltskosten geringer.
- Frist ist verjährt, der Abstand zwischen Antrag und Mahnentscheid außerdem mit 21 Tagen deutlich zu hoch
Reicht das etwas nicht? *staun*
--- editiert vom Admin
Nach Absprache mit meinen Rechtsanwalt M. Wolf machen
wir den Fall nun publik (anonym) und versuchen so
weitere Opfer von der Kanzlei Waldorf zu finden.
Homepage:
http://abmahnwahn.dreipage.de/aufruf_99396597.html
Forum Abmahnwahn.Dreipage:
http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/topic,3,2070,-diskussion-abmahnwahn-nur-hier.html#3209
Netzwelt-Forum / Waldorf:
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber-62.html#post493858
BITTE MELDET EUCH!!
-- Editiert von Martin-1984 am 09.02.2008 00:46:07
Da es sich hier nun um eine Zahlungsklage handelt, die sich nicht im Detail mit der Abmahnung befasst
Warum sollte sich eine Zahlungsklage auf Anwaltskosten nicht im Detail mit der Grundlage auseinandersetzen, auf der die Kosten grundsätzlich und in der Höhe begründet werden?
Insbesondere wenn der Betreffende so schlau war, die UE 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' abzugeben, könnte er die gesamte Anspruchsgrundlage bestreiten, womit die Gegenseite dann Begründetheit und Höhe des Streitwertes glaubhaft machen müßte.
Habe auch im Juni 2004 eine Abmahnung von Waldorf erhalten, habe darauf hin mit denen telefoniert und ihnen den Fall beschrieben, darauf hin haben wir uns geeinigt, das sich die Sasche erledigt hat.
Und jetzt habe ich im Dezember 2007 eine erneute Abmahnung für den gleichen Fall bekommen, darauf habe ich nicht reagiert und jetzt habe ich Samstag einen Mahnbescheid bekommen, zu zahlen: 2.018,97, davon sind 1.559 Euro Anwaltskosten. Was soll denn das, bitte ?
Kurze Erläuterung zum Fall.
Auf eine private Homepage, die vom damaligen EX-Feund meiner Freundin (Inhaber der Domain) erstellt worden ist, war ein Link auf download.betanews.com, wo das Programm DVDDecrypter heruntergeladen werde konnte. Es wurde sich aber von extern Links distanziert.
Sie haben auch 2 Bilder mitgeschickt, worauf man erkennen kann, das die Homepage aufgerufen worden ist, und im Innen-Frame ist im Hintergrund die Seite von download.betanews.com und davor halt das Downloadfenster, wo steht DVDDecrypter_3.2.2.0.exe von download.betanews.com.
Ich frage mich nur, was wurde da falsch gemacht, oder was berechtigt Waldorf dazu dafür eine Abmahnung, bzw Mahnbescheid zu erstellen.
Übrigens der Mahnbescheid ist vom Mahngericht Coburg.
Über schnele Antworten und Tipps würde ich mich freuen.
Martin schick mir kurz der EMAIL-Adresse.
und Tschüss
@ FCLUCKY:
Guten Abend,
melde Dich bitte bei mir unter:
xpert4u@mail.ru
(Weiteres dann gerne telefonisch)
oder alternativ direkt bei:
Rechtsanwalt Michael Wolf
Telefon: (089) 818 933 77
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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