Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Eine ganz ruhige Kugel" im Auftrag der Universum Film

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Kanzlei mahnt Filesharing von Film in Tauschbörsen ab

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt für den Rechteinhaber Universum Film für den Film „Eine ganz ruhige Kugel" wegen Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen ab.

Eine Zahlung von EUR 815,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer von dem Anschlussinhaber einer Internetleitung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Eine ganz ruhige Kugel" namens der Universum Film verlangt. Der Film handelt von Momo (Atmen Kelif), Sohn algerischer Einwanderer, und sein bester Freund und Mentor Jacky (Gérard Depardieu), die sich mit Gelegenheitsjobs und als Kleinkriminelle durchs Leben schlagen.

Mit dem Abmahnschreiben durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass er für eine über seine Internetleitung begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Über die Rechtsverletzung wird ihm der Tattag, der Zeitraum über welchen eine solche Rechtsverletzung ermittelt wurde sowie die dazu genutzte IP-Adresse mitgeteilt. Das Abmahnschreiben enthält weitere Ausführungen zur Rechtslage und schließt mit der Aufforderung an den abgemahnten Anschlussinhaber zur Bereinigung der Angelegenheit einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 815,00 zu zahlen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

In vielen Fällen fällt der Anschlussinhaber aus „allen Wolken", wenn er ein Abmahnschreiben erhält und lässt sich auch von den im Abmahnschreiben mitgeteilten Informationen über die Rechtsverletzung nicht überzeugen. In nicht wenigen Fällen war beispielsweise der Abschlussinhaber im Zeitraum der Rechtsverletzung selber nicht zu Hause. Hin und wieder wird bei einer Abfrage der IP-Adresse im Internet festgestellt, dass die IP-Adresse nicht identisch ist mit der im Abmahnungsschreiben aufgeführten Adresse. Diese Umstände entkräftigen die Abmahnung jedoch nicht.

Abgemahnten Anschlussinhabern ist daher in vielen Sachverhaltskonstellationen zu empfehlen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dies aber nur in modifizierter Form. Von der Unterzeichnung der, der Abmahnung beigefügten, Unterlassungserklärung wird abgeraten. Mit einer sinnvoll modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich dagegen die Nachteile für den Anschlussinhaber begrenzen.

Ebenfalls nicht zu empfehlen ist die kommentarlose Zahlung der anfänglich geforderten Vergleichszahlung für den Film „Eine ganz ruhige Kugel". Gerade, wenn die Internetverbindung durch mehrere Personen im Haushalt genutzt wird, ist sehr fraglich, ob der Anschlussinhaber überhaupt für eine solche Rechtsverletzung verantwortlich ist. Mit Blick auf die BGH-Urteile „Morpheus" und „Bearshare" (BGH Urt. v. 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 und BGH Urt. v. 8.1.2014, Az.: I 169/12) hat der abgemahnte Anschlussinhaber hier die Möglichkeit die Zahlungsforderung abzuwehren.

Bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Filmtitel „Eine ganz ruhige Kugel" namens der Universum Film sollten Anschlussinhaber ohne unnötige Hektik ihre rechtlichen Möglichkeiten sondieren und sich in Zweifelsfällen anwaltlich beraten lassen. Ein spezialisierter Anwalt wird Ihnen dabei Argumente aufzeigen können, die eine Verteidigung gegen die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sinnvoll macht und den finanziellen Schaden begrenzt.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Eine ganz ruhige Kugel.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

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