Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Rush der Universum Film GmbH

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Universum Film GmbH lässt Urheberrechtsverstöße durch Filesharing abmahnen

Derzeit erreichen uns Anfragen zu Abmahnungen von Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Universum Film GmbH, die Rechtsverletzungen am Film „Rush" beanstanden. Es wird die Geschichte der Freundschaft zwischen den Formel-1-Rennfahrern Niki Lauda und James Hunt erzählt, hierbei wird in allen Kritiken die schauspielerische Leistung des den Niki Lauda verkörpernden Daniel Brühl hervorgehoben. James Hunt wird dem breiten Publikum unbekannt sein, wobei er ein „Bunter Hund" der damaligen Zeit war. Der britische Reporter Murray Walker beschrieb ihn wie folgt: „Hunt drank to excess, smoked to excess and womanized to super-excess".

Worum geht es in dem Abmahnschreiben?

In der mir vorliegenden Abmahnung werden von Waldorf Frommer 815,00 EUR verlangt, wobei die Dauer des ermittelten Downloadvorgangs des Werks „Rush" 30 Sekunden betrug. Der Film hingegen ist 123 Minuten lang, also wurden weniger als 0,5 % heruntergeladen. Manch Pfennigfuchser mag geneigt sein, allenfalls 0,5 % der 815,00 EUR zahlen zu wollen. Leider trifft diese logische Schlussfolgerung nicht zu, da auch sog. Chunks nicht heruntergeladen und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden dürfen (LG München, Urt. v. 09.08.2012, Az.: 7 O 26557/11). In welcher Höhe die Forderung tatsächlich berechtigt ist, ist von anderen Umständen abhängig. Mithin besteht in jedem Fall ein Unterlassungsanspruch, dass der Film „Rush" auch nicht kurz oder in Teilen öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Zuletzt ist anzumerken, dass in Gerichtsverfahren die Kanzlei Waldorf Frommer oft noch weitere (längere) Ermittlungsergebnisse vorlegt.

Was bedeutet die beigefügte Unterlassungserklärung?

Die eingeforderte Unterlassungserklärung – oft auch Unterwerfungserklärung genannt – hat die Verpflichtung zum Inhalt, die vorgeworfene Handlung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen. Wer den Download des Films „Rush" nicht selbst vorgenommen hat, mag sich mit der Abgabe der Erklärung schwer tun. Gerade in diesem Fall ist es wichtig, rechtssicher abzuklären, ob die Verpflichtung zur Abgabe überhaupt besteht. Die Verpflichtung wurde über die Jahre immer weiter aufgeweicht, so dass die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erforderlich ist. Jene bringt von berufs wegen der Rechtsanwalt mit, der für seine Aussagen dann auch haftet.