Abmahnung von Rechtsanwalt Neuwirth im Auftrage der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Die Abmahnschreiben gegen Onlineshops wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen häufen sich nach dem 13.06.2014

1. Worum geht es?

Offenbar haben es noch bei Weitem noch nicht alle Onlinehändler mitbekommen: Ab dem 13.06.2014 muss beim Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern in bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine neue Widerrufsbelehrung sowie ein Widerrufsformular (das der Verbraucher zur Erklärung des Widerrufs verwenden kann) verwendet werden. Dieses wurde bislang noch nicht flächendeckend umgesetzt. Einige Onlinehändler, die ihre Widerrufsbelehrung noch nicht aktualisiert haben, erhalten derzeit Abmahnungen von Rechtsanwalt Neuwirth im Auftrage der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG.

Gegenstand dieser Abmahnungen sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und das Fehlen des seit dem 13.06.2014 gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsformulars.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Abmahner?

Es wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, zum anderen wird die Zahlung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandwertes von 5.000,00 Euro verlangt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 413,90 €.

Meine ausdrückliche Empfehlung: Nichts unterschreiben, nichts (vorschnell) zahlen!

3. Abmahnung unbedingt ernst nehmen

Die Abmahnung sollten Sie bitte ernst nehmen und nicht ignorieren. Hierbei handelt es sich keineswegs um Abzocke. Sofern Sie die Abmahnung einfach ignorieren und die Fristen verstreichen lassen, droht im Einzelfall ein sehr kostspieliges Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung).

Als erstes ist zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen. Sofern kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, bräuchten Sie nicht zu reagieren. Dann bräuchte auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Sind die Vorwürfe allerdings zutreffend, so sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Auch der geforderte Betrag lässt sich meistens mit einer geschickten anwaltlichen Argumentation herunterhandeln.

Im Wettbewerbsrecht gibt es oft viele Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. So wäre zu untersuchen, ob überhaupt eine Berechtigung zum Aussprechen der Abmahnungen besteht. Gerne ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla hierbei behilflich.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt mit den Abmahnern aufnehmen

2. Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden

3. Fristen im Auge behalten

4. Keine vorschnellen Zahlungen

5. Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Wettbewerbsrecht. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten.

Übermitteln Sie und das Abmahnschreiben gerne per E-Mail. Anschließend können Sie uns auf Wunsch sehr gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihren ganz persönlichen Fall mit uns zu besprechen. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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