Abmahnung von Rechtsanwälte Waldorf Frommer für das Werk "Wrong Turn 5 - Bloodlines"

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Film des Rechteinhabers Constantin Film soll illegal durch Filesharing in Tauschbörsen verbreitet worden sein

Häufig erreichen Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Inhaber eines Internetanschlusses, in denen diese beschuldigt werden, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, und infolgedessen auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden.

Die Film-, Musik- und Computerspielindustrie erleidet große Schäden dadurch, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet in Filesharing und Peer-to-Peer-Netzwerken (p2p) massenhaft unerlaubt verbreitet werden. Aus diesem Grund beauftragen entsprechende Rechteinhaber wie die Constantin Film Verleih GmbH eine Rechtsanwaltkanzlei mit der Verfolgung derartiger Verstöße.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist

im Auftrag der

Constantin Film Verleih GmbH

der Film

„Wrong Turn 5 - Bloodlines" von Declan O'Brien.

Werk soll ohne Erlaubnis der jeweiligen Auftraggeberin zum Download angeboten worden sein

Der Film soll soll über den Internetanschluss des Betroffenen den Nutzern einer bestimmten Online-Tauschbörse ohne Erlaubnis der jeweiligen Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Viele wissen dabei nicht, dass der Tatbestand auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt ist. Dies liegt daran, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse gleichzeitig wiederum zur Verfügung gestellt werden.

Die Constantin Film Verleih GmbH der Kanzlei Waldorf Frommer sei aufgrund der behaupteten Tat in ihren Rechten verletzt worden, wodurch ihr Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG in jedem Fall verpflichtet sei, bestünden.

Es wird

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Ersatz entstandenen Schadens sowie
  • die Zahlung von Rechtsanwaltskosten

verlangt.

Beigefügt ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Weiterhin wird dem Abgemahnten unterbreitet, die Angelegenheit im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung im Wege eines Vergleichs in unbekannter Höhe zu erledigen.

Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr kurze Frist gesetzt.

Wie sollten Betroffene in solch einem Fall reagieren? Und was sollten sie dabei beachten?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.