Abmahnung von K & K Logistics für Ed Hardy durch die Rechtsanwälte Winterstein

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Abmahnung von K & K Logistics für Ed Hardy durch die Rechtsanwälte Winterstein

Derzeit ist zu beobachten, dass die Firma K & K Logistics, Lizenznehmer für die Marke „Don Ed Hardy“, vertreten durch die Kanzlei Winterstein die Verletzung von Markenrechten abmahnt.

In diesem Zusammenhang wendet sich die Firma K & K Logistics vorwiegend gegen den Verkauf von Produktfälschungen über die Internetplattform eBay, die das Kennzeichen „Ed Hardy“ tragen. Adressaten der Abmahnungen sind sowohl gewerbliche Händler als auch Privatverkäufer.

Die Betroffenen sehen sich mit der Geltendmachung von umfangreichen Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.

Insbesondere für Privatverkäufer sind die geltend gemachten Ansprüche meistens nicht nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die streitgegenständlichen Kleidungsstücke in der Regel im Vertrauen auf deren Originalität gekauft wurden. Hierbei verlassen sich die Verbraucher zum einen auf die vermeintlichen Echtheitszertifikate der Händler, sowie auf deren Zusicherung, dass die Ware im Raum der EU frei verkäuflich sei.

Das Gegenteil ist jedoch leider häufig der Fall. Als problematisch erweist es sich in diesen Fällen, dass die behaupteten Ansprüche eine verschuldete Verletzungshandlung der Betroffenen nicht voraussetzen. Der Endverbraucher haftet unabhängig von seinem Verschulden für den vorgeworfenen Verstoß. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Echtheit der Ware im Nachhinein herausstellt und/oder die Ware mit Zustimmung der Firma K & K Logistics in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurde.

Für diese Fälle bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit sich im Nachhinein bei ihrem Händler bzw. Verkäufer schadlos zu halten. Soweit die Verkäufer ihren Firmensitz im Inland halten, bestehen durchaus gute Chancen den Schaden zu liquidieren. Schwieriger wird es dann, wenn die Firmen ihren Sitz im Ausland haben.

Dennoch sollten sie an dieser Stelle nichts unversucht lassen.

Sollten Sie also eine entsprechende Abmahnung der Kanzlei Winterstein bekommen haben, lassen Sie keinesfalls die Ihnen gesetzte Frist tatenlos verstreichen. Nutzen sie vielmehr die Zeit, um sich umfangreich zu informieren. Insbesondere sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorbehaltlos unterzeichnen, da diese einen Vertag darstellt, der sie in der Regel bis zu 30 Jahre (!) bindet.

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