Abmahnung von Fareds für den Titel "Fiesta" des Rappers Carlprit

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Hamburger Kanzlei Fareds fordert € 339,50 für Filesharing

Die Track by Track Records UG lässt, vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Urheberrechtsverletzungen bezüglich Carlprit´s "Fiesta" zivilrechtlich verfolgen. Betroffene sollen das Lied in Filesharing-Netzwerken angeboten haben. In der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht.

Handelt es sich bei der Fareds-Abmahnung um Abzocke?

Nein. Ein zur Ermittlung eingeschaltetes IT-Unternehmen kann belegen, dass ein Upload von "Carlprit - Fiesta" über den Anschluss des Abgemahnten durchgeführt wurde. Als Betroffener sollten Sie die Abmahnung der Hamburger Kanzlei Fareds ernst nehmen.

Was kann ich gegen die "Carlprit - Fiesta"-Abmahnung tun?

Ruhe bewahren und herausfinden, wer den Upload durchgeführt hat. Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch! Verantwortlich ist nur der Täter und Störer. Hat der Anschlussinhaber nachweislich den Upload nicht selbst durchgeführt, z.B. weil er zum Tatzeitpunkt gar nicht zu Hause war, entfällt eine Täterhaftung. War er lediglich Störer, haben also Dritte, die den Anschluss nutzen "Carlprit - Fiesta" zum Tausch angeboten, muss er nur eine sehr eingeschränkte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Hat der Abgemahnte Dritten Filesharing im Vorfeld verboten, kann die Haftung gänzlich entfallen.

Keine Experimente – Keine vorschnelle modifizierte Unterlassungserklärung

Vertrauen Sie sich in jedem Fall einem Spezialanwalt an, der Ihren Einzelfall analysiert. Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen von Verbraucherzentralen, Rechtsschutzversicherungen und Anwälten, denen die komplexe Materie des Urheberrechts fremd ist. Oft raten diese zur Abgabe einer "modifizierten Unterlassungserklärung" und Zahlung eines Abschlagsbetrages an Fareds. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, verliert er nicht nur das Geld, sondern gibt zudem ein lebenslang geltendes Schuldeingeständnis ab, obwohl ihn keine Schuld trifft. Wird eines Tages tatsächlich ein Upload durchgeführt, zählt das als Wiederholungsfall, der Strafen von bis zu € 5.000 nach sich zieht.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Wir können Ihnen helfen und bieten Ihnen:

  • Erfahrung seit 6 Jahren aus über 17.000 Abmahnfällen
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise

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