Abmahnung von Binhard, Fiedler ... Bushido

26. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
lancelot78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von Binhard, Fiedler ... Bushido

Hallo liebe Forengemeinde und Anwälte

Heute habe ich eine Abmahnung von oben genannter Kanzlei bekommen. Nach endlosem suchen in Foren und Threads, weis ich nicht mehr genau wo mir der Kopf steht, deshalb hoffe ihr könnt mir helfen.

In der Abmahnung wird mir zur last gelegt, das von meinem Internetanschluss eine Datei "German Top 100 Single Charts seeded bei www.p2p-crew.to " via "p2p" zum download angeboten wurde. In dieser Datei befindet sich auch ein Titel von Bushido feat Karell Gott: Für immer Jung.

Nun wollen sie von mir 350€ (Für einen Vergleich) und eine Unterlassensunterklärung die wohl nur ein Ziel hat: Abzocken! :(

Nun meine Fragen bezüglich meines weiteren vorgehens:

1. Die UE werde ich so AUF KEINEN FALL unterschreiben. Es gibt modifizierte, hat jemand einen link, oder ist mod ue diese hier empfehlenswert?

2. Wenn ich nicht Zahle, wir hoch sind dann die chancen, das es a) überhaupt zu einem rechtsstreit kommt und b) diesen dann zu gewinnen? C) welche kosten können dann auf mich zukommen?

3. Hat jemand Erfahrung mit genau dieser Kanzlei und ihrer Vorgehensweise?
mit 350€ könnte ich leben, wenn eben nicht noch andere und vielleicht höhere forderungen kommen...

Solltet ihr auch nur teile beantworten können, wäre mir schon sehr geholfen,
danke vom Ritter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

ad 1.

Ich persönlich würde in jedem Fall eine UE abgeben, die sich auf alle Titel des betreffenden Albums (oder der Compilation, wenn es von einem Dritten zusammengestellt wurde) bezieht. Ansonsten könnte ein anderer Rechteinhaber eines der anderen 99 Titel auch noch eine Abmahnung schicken - im dümmsten Fall hast du dann 100 kostenpflichtige Abmahnungen für 100 Songs.
Eine UE, die ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen bzgl. aller Songs enthält, würde dem vorbeugen. (Dann darf man aber keinesfalls noch irgendeinen dieser Songs erneut verbreiten, ansonsten wäre gleich die Vertragsstrafe fällig.)

Ob eine der verlinkten UEs wirklich passend ist, würde ich mir nicht zu bewerten anmaßen.

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