Hat irgendjemand schon mal gegen den Verwaltungs-Verlag gewonnen?
Oder ist das rausgeworfenes Geld?
Muss ich wirklich für einen Mini-Kartenausschnitt, den es in besser bei google maps kostenlos
gibt 700 Euro bezahlen?
Ist man gegen solche Menschen machtlos?
Abmahnung vom Verwaltungs-Verlag wegen einem Kartenausschnitt auf einer privaten Homepage vor 11 Jah
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein bisserl wenig Fakten. Wie war genau der zeitliche Ablauf? Was war vor 11 Jahren? Wurde da die Seite online genommen, lebt noch immer und wurde jetzt abgemahnt? Oder ist die Seite schon länger offline und wurde jetzt erst abgemahnt?
Ein paar mehr Details würden nicht schaden. Und ja, grundsätzlich kann man für unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials abgemahnt werden, selbst wenn es vergleichbares bei Google Maps gratis gibt - dann hätte man eben jenes verwenden sollen.
ZitatIst man gegen solche Menschen machtlos? :
Meinst Du jetzt Menschen die die Produkte anderer kaluen oder die Menschen die sich gegen den Diebstahl ihrer Sachen wehren?
Ansonsten, etwas mehr Detail zum Sachverhalt, dann kann man auch sinnvoll drüber diskutieren...
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Die Seite war eine private Wegbeschreibung zu einer privaten Feier mit weniger als 10 eingeladenen Freunden.
Sie wurde irgendwann um 2004 erstellt und 2013 nach Eingang des ersten Schreibens offline genommen. IP-Logs zeigen das außer dem Verwaltungs-Verlag seit 2005 niemand die Seite aufgerufen hatte.
Ich muss sagen dass es mir hier nicht so sehr um eine juristische Bestandsaufnahme geht sondern um die Frage ob
die absurde Forderung von 700 EUR für einen winzigen eingescannten Kartenausschnitt legitim ist und nicht ob sie legal ist.
Ist es wirklich aus politischer Sicht akzeptabel normal verdienenden Privatpersonen einen Wochenlohn für einen solchen Fehler
abzunehmen? Den Gegenwert einer Monatsmiete? Ist der gescannte Kartenausschnitt so viel Wert wie ein IPhone?
Was für einen Verkehrsverstoß müsste man begehen um 700 Euro bezahlen zu müssen?
Wie soll diesem Verlag dieser Schaden entstanden sein, der 700 EUR groß ist? Niemand hat die Seite besucht.
Wo soll die 'Wiederholungsgefahr' sein wenn die Seite sofort offline genommen wurde?
Was für eine 'Gefahr' soll das sein die diesen armen Verlag da bedroht? Das ich evtl. noch einmal eine Party schmeiße?
Ob nicht jeder mit einem IQ über 30 in dem Fall diese Karte natürlich nicht mehr nehmen würde um nicht wieder
abgemahnt zu werden? Diese 'Gefahr' besteht nicht und jeder weiß es.
Warum ist es erlaubt irrsinnige Streitwerte für Nichtigkeiten anzugeben und warum wird das akzeptiert?
Ist es legitim und akzeptabel das eine Firma auf diese Art Geld verdient?
Und dann auch noch öffentliche Einrichtungen als Kunden hat?
Ich habe Ende der Neunziger mal 100 Mark bezahlt um eine Ersteinschätzung eines Anwaltes zu einem
Verkehrsfall zu hören. Das Gespräch war nach drei Minuten vorbei.
Wenn man heute mit einem Anwalt sprechen will kostet das Erstgespräch 240 Euro. Das fünffache.
Mein Gehalt ist aber nicht fünf mal so hoch.
Wie kann es sein das ich KEINE MÖGLICHKEIT habe mich juristisch zu wehren, da die Kosten dafür so hoch sind,
das im Falle einer Niederlage der finanzielle Ruin droht?
Was für ein 'Rechtssystem' soll das sein?
Ich ergebe mich. Ihr könnt dieses Land haben.
Zitatsondern um die Frage ob die absurde Forderung von 700 EUR für einen winzigen eingescannten Kartenausschnitt legitim ist und nicht ob sie legal ist. :
Nun, das hier ist kein Philosophie/Moralforum. Wir diskutieren die rechtliche Seite von Fallbeschreibungen.
ZitatWie kann es sein das ich KEINE MÖGLICHKEIT habe mich juristisch zu wehren, da die Kosten dafür so hoch sind, das im Falle einer Niederlage der finanzielle Ruin droht? :
Nun das kann so sein, weil der Gesetzgeber (also die Politiker die das Volk als seine Vertreter gewählt hat) das so bestimmt hat.
Und für den Fall das jemand tatsächlich bedürftig wäre, gibt es vom Staat Beratungs- und Verfahrenkostenhilfe.
ZitatWie soll diesem Verlag dieser Schaden entstanden sein, der 700 EUR groß ist? :
Das müsste der Verlag spätestens im Prozess darlegen, sofern er es im dem Schreiben noch nicht getan hat.
Anwaltskosten machen schon einiges aus, Schadenersatz auch (meist wird da die Liznzgebühr verdoppelt).
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