Abmahnung vom Vermieter wegen Anzeige Parksünder

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmahnung vom Vermieter wegen Anzeige Parksünder

Hallo,
Hatte heute einen kuriosen streit mit meinem Vermieter. Ein Falschparker parkte mich zu so das ich nicht wegfahren konnte. Das ordnungsamt bat mich wenn möglich ein bild davon zu machen und ihnen zu senden.
Der parksünder bekam natürlich eine knolle mit meinem Namen als anzeigender darauf und ging damit prompt zu meinem vermieter. dieser zwang mich eine rücknahme der anzeige zu unterschreiben. aus angst tat ich dieses und brachte sie sogar noch zum ordnungsamt. nun frag ich mich hat er recht?
Zum Verständnis er stand nicht auf dem Gelände des Vermieters sondern so blöd hinter meinem Parkplatz auf der strasse. Der Parksünder war ein besucher vom Nebenhaus. Das gehört ihm aber auch!

-- Editiert von Rexo am 21.01.2009 19:40

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dieser zwang mich eine rücknahme der anzeige zu unterschreiben <hr size=1 noshade>


Durch das Drohen mit einer Abmahnung (die im Übrigen juristisch völliger Unsinn ist) hat sich der Vermieter der Nötigung gem. § 240 StGB strafbar gemacht. Ich würde empfehlen, eine Strafanzeige zu erstatten.

1. Der Vermieter kann dich deswegen nicht wirksam abmahnen
2. Jedwede Restriktionen gegen die Meldung beim ordnungsamt sind rechtswidrig und ggf. sogar strafbar.
3. Entgegen dem allgemeinen Irrglauben, kann man Anzeigen ohnehin nicht zurückziehen. Eine Anzeige ist ja nichts weiteres als eine Mitteilung. Wenn die Behörden diese Mitteilung erhalten haben, lässt sich deren Wissen ja nicht mehr löschen. Es ist mir seit jeher ein Rätsel, wieso alle Welt glaubt, man könne Anzeigen zurückziehen. :???:

Ich würde mal einen Anwalt einen saftigen Brief schreiben lassen, das macht bei solchen Leuten meistens Eindruck.

Sollte dir ein Anwalt zu teuer sein, dann tut eds auch ein Schreiben des Mietervereins.

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#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Worin, außer vielleicht in forschem Auftreten, das nicht verboten ist, hat denn der "Zwang" bestanden? Körperliche Gewalt, Bedrohung?

Nun ist die Anzeige zurückgenommen. Haken Sie es ab, beim nächsten Mal eben nicht einschüchtern lassen.



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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@ justice 005
##Entgegen dem allgemeinen Irrglauben, kann man Anzeigen ohnehin nicht zurückziehen. Eine Anzeige ist ja nichts weiteres als eine Mitteilung. Wenn die Behörden diese Mitteilung erhalten haben, lässt sich deren Wissen ja nicht mehr löschen. Es ist mir seit jeher ein Rätsel, wieso alle Welt glaubt, man könne Anzeigen zurückziehen###

Weil man es kann.
Beispiel: mir wurde mal der Aussenspiegel beim parkenden Auto abgefahren. Fahrer ist weitergefahren. Jemand hat das gesehen und mir Zettel mit seiner Nummer und dem Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht (selbst wenn es nur der Aussenspiegel war, kein leichtes Delikt). Polizei hat den Halter ermittelt und sofort aufgesucht. War ein ca. 80jähriger Mann, der grade mit schlechten Nachrichten vom Arzt kam und das einfach nicht bemerkt hat. Der Mann hat sich sofort telefonisch bei mir gemeldet und sich entschuldigt. Die Polizei hat dann auch nochmal angerufen und
gefragt, ob ich die Anzeige nicht zurücknehmen möchte. Sie müssten das sonst weiterverfolgen (Straftat). Klar hab ich die Anzeige zurückgenommen, Spiegel wurde bezahlt und das wars.

Gibt auch viele Frauen die ihre Männer wegen Gewalt anzeigen und das dann zurückziehen. Geht auch.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich vermute, der Polizist hat nach dem Gespräch das Anzeigeformular in den Mülleiner geworfen und sich damit aus Bequemlichkeit selbst strafbar gemacht.

Rechtlich zurückziehen kann man nur einen StrafANTRAG, aber Unfallflucht ist kein Antragsdelikt.

Eine Anzeige ist im rechtlichen Sinne nicht anderes als eine Mitteilung (information) und mehr nicht.

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#5
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi danke für die zahlreichen tips. Zunächst mal muss ich ja in dem haus leben. Strafanzeige naja könnte man machen aber dann hätte ich sicher die Kündigung der wohnung wegen eigenbedarf im briefkasten.
rein rechtlich würd mich nur intressieren falls eine abmahnung käme ob man dieser irgendwie widersprechen sollte, auch wenn sie rechtlich nicht haltbar ist? also gibts überhaupt einen handlungsbedarf bei erhalt dieser abmahnung? ich glaube abheften sollte ich sie zumindesten oder?
Ich hab übrigens das ordnungsamt angeschrieben das ich es nicht in ordnung fand das sie meinen namen direkt oben angegeben haben. es gibt ja die möglichkeit einfach nur "Zeuge" einzutragen.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Strafanzeige naja könnte man machen aber dann hätte ich sicher die Kündigung der wohnung wegen eigenbedarf im briefkasten


Eigenbedarf muss sehr genau und überzeugend begründet werden, damit alleine eine kündigung überhaupt möglich ist. Bei vorgeschobenem Eigenbedarf würdest du vor jedem Gericht in diesem land gewinnen. Wenn du umziehst und du hinterher den vorgeschobenen Eigenbedarf feststellst, hast du schadensersatzansprüche von den Umzugskosten bis hin zu den Mietkostenh, fall die neue und vergleichbare Wohnung teurer ist.

Leute, lasst euch nicht alles gefallen, nur weil ihr euch unsicher über eure rechte seid. Dafür gibts anwälte und den mieterverein, und nicht zuletzt dieses Forum

quote:
falls eine abmahnung käme ob man dieser irgendwie widersprechen sollte,


Das kann man machen, man muss es aber nicht, weil die Abmahnung eh keinerlei Wirkung entfalten würde. WENN man der Abmahnung widerspricht, würde ich dies aber auch mit anwaltlicher Hilfe tun und die Anwaltskosten gleich dem Vermieter in Rechnung stellen.

quote:
das ich es nicht in ordnung fand das sie meinen namen direkt oben angegeben haben. es gibt ja die möglichkeit einfach nur "Zeuge" einzutragen


Nein, die Möglichkeit gibt es nicht, weil die Beweismittel benannt werden müssen.

Im übrigen lässt sich das Knöllchen ohnehin nicht rückgängig machen, der Verkehrssünder wird auf jeden fall zahlen müssen.





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#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

*****************
ging damit prompt zu meinem vermieter. dieser zwang mich eine rücknahme der anzeige zu unterschreiben. aus angst tat ich dieses und brachte sie sogar noch zum ordnungsamt.
*****************

*****************
sondern so blöd hinter meinem Parkplatz auf der strasse.
*****************

Jetzt mal bitte Klartext hier.

Wenn Dein VM nicht gerage der örtlich Clanchef, Blockwart oder vieleicht "Ortsgruppenf...er" ist verstehe ich nicht das Problem.

Woher die Angst vor Deinem VM?
Die pure Angst vor einer Eigenbedarfskündigung kann das einfach nicht sein!

JJ

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Woher die Angst vor Deinem VM?


Das frage ich mich auch. Ich frage mich vor allem, wie der Vermieter den fragesteller zwingen konnte, irgendeinen Wisch zu unterschreiben... Entweder der Vermieter ist ein Mafiaboss oder der Fragesteller ist wirklich von ausgesprochen sanftem Gemüt....

Also in der Situation hätte ich dem Vermieter aber kräftig die Meinung gegeigt.

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Vermieter hat mir ganz klar gesagt wenn ich diese Rücknahme nicht unterzeichne holt er mich eigenhändig aus der Wohnung raus und wirft mich in den angrenzenden Bach. Der Parksünder war der Sohn einer Nachbarin. Die rannte zu unserem Vermieter. Der Sohn wohnt aber woanders. Ich kannte also auch das Fahrzeug nicht. Unserem Vermieter gehört quasi der halbe Ort:-) Der darf alles. Ich habe heute morgen die Mitteilung vom Ordnungsamt erhalten das die Anzeige zurückgenommen wurden. Geht also hier zumindest problemlos. Einschüchtern unterschreiben lassen fertig:-(
Ich weiss z.B. einen Fall hier im haus mir verspäteter Mietzahlung. Da hat der Vermieter ruckzuck das Schloss getauscht und zum Mieter gesagt. Wenn geld da schliess ich auf. so läuft das heute immer noch. Also meine Angst ist berechtigt.

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#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Hast du keine russischen Freunde die deinem Herren VM mal ein bisschen Anstand beibringen. :grins:

Bei so einem A....loch würde ich sofort ausziehen. Der Mann kennt Recht und Gesetz nicht an. Sehr assozial!

Und dann noch ne Anzeige hinterherschicken nach der Kündigung bzw. Auszug.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es ist mir völlig unverständlich! Diese Sorte Menschen haben mit Ihren Machenschaften nur aus einem einzigen Grund Erfolg, nämlich weil es dumme gibt, die sich alles gefallen lassen.

Ich würde sofort gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Nötigung erstatten! Und zudem würde ich sofort einen Anwalt beauftragen, der dem Vermieter mal die Konsequenzen seines handelns aufzeigt.

Wenn der Vermieter bei einer rückständigen Miete das Schloss austauschen lässt würde ich

1. Strafanzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch stellen
2. Einen Schlüsseldienst rufen und die Kosten für das Öffnen beim Vermieter einklagen.
3. Eine einstweile Verfügrung beantragen, die dem Vermieter es untersagt sich mir oder meiner Wohnung überhaupt zu nähern.
4. Sämtliche Anwaltskosten beim Vermieter geltend machen und durchsetzen.

JEDER Anwalt hat mit solchen Gegnern einen riesen Spaß! Da ist die Arbeit das reinste Vergnügen.

Und jeder ach so mächtige Typ, der meint, ihm gehöre die Welt, wird ganz schnell kleinlaut. Garantiert!

Vor dem Strafrichter sitzen sie dann mit gesenktem Kopf und blicken schüchtern den Staatsanwalt an wie ein Kind, das Angst vor der Rute des Nikolaus hat. Alles schon erlebt...




-- Editiert von justice005 am 22.01.2009 17:57

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#14
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Einige hier sind ganz schön naiv. Mein Vermieter hat Kohle ohne Ende! Der kommt überall mit durch. Ich hab es bisher in meinem leben 3x erleben müssen, dass ich eigentlich im Recht war und es trotz Anwaltlicher Hilfe nicht bekam. Einmal wurde ich sogar zu 1000Euro strafe verurteilt weil schlichtweg gelogen wurde und man dubiose zeugen hatte. nur ein einzigses mal konnte ich mich durchsetzen allerdings nur mit hohem finanziellen aufwand.
Ich kann heute die Leute verstehn die z.B. in meiner Situation einfach mal hergehn würden und dem VM einen Reifen plattstechen . Davon hätte man mehr:-).....ok rechtens wärs zwar auch nicht aber naja.

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#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ morti:

Punkt 3 ist keineswegs abwegig. Ich gebe zu, im Augenblick (!) würde die Schilderung des Fragestellers möglicherweise nicht ausreichen, um eine EV zu bekommen, aber wenn der Vermieter mit körperlicher Gewalt droht, dann kriegt man so eine EV sehr schnell.

@ Rexo:

Dann frage aber auch nicht in einem rechtsforum nach Deinen Rechten. Ob der Vermieter Kohle hat oder nicht, interessiert die Justiz einen Dreck. Die Rechtslage hast du hier eindeutig geschildert bekommen. Es ist nun Deine Entscheidung ob, du Dich legal gegen deinen Vermieter zur Wehr setzt oder du lieber den Schwanz einziehst. Diese Entscheidung kann dir hier niemand abnehmen. Die muss von dir ganz alleine getroffen werden.

Im übrigen möchte ich mir auch keine Naivität vorwerfen lassen. Das Recht und die Justiz sind meine tägliche Arbeit und wenn ich hier Erfahrungen weitergebe, dann sind die nicht ausgedacht, sondern tatsächlich erlebt.

Als naiv würde ich eher diejenigen bezeichnen, die allen Ernstes glauben, die Justiz würde sich dafür interessieren, ob ein Beschuldigter Kohle hat oder nicht.

Egal, für mich ist dieser Thread beendet. Die rechtslage ist erläutert, damit ist dem Sinn und Zweck dieses forums genüge getan. Alles weitere muss nun der fragesteller selbst entscheiden.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wir sind hier aber nicht in Amerika und entgegen vielen Klischees kann man sich in Deutschland auch mit viel geld nicht freikaufen.

Und entgegen ebenso vielen Klischees wird man auch nicht nur deswegen freigesprochen, weil man sich einen berühmten Anwalt leisten kann, der 500,- Euro pro Stunde kassiert. Denn auch das ändert nichts an der tatsächlichen rechtslage.

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#19
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
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#21
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich stimme justice komplett zu.

Vermutlich würde es auch nur reichen dem VM mal ernsthaft zu zeigen, dass man sich von ihm nicht einschüchtern lässt. Opfer die sich nicht zur Wehr setzen sind dankbare Opfer für den Täter.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Eure Phantasiekämpfe wird Rexo in der Realität austragen und ausbaden müssen.
Wer sich auf so etwas einläßt, muß darauf gefaßt sein, auch einiges verlieren zu können.


Letztendlich muss der Fragesteller immer selbst entscheiden was er wie und wann tun kann. Das ist aber in allen Fällen hier so. Man kann den Fragestellern immer nur Tips geben und Möglichkeiten aufzeigen. Die letztendliche Entscheidung muss aber der Fragesteller selbst treffen, da nur er die Sachlage am besten einschätzen kann und sich natürlich auch die evtl. Konsequenzen seines Handeln bewusst machen muss.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#24
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

So hier nun einen Auszug aus dem Text der Abmahnung:
mehrere Mieter haben sich beschwert, dass sie diese bzw. deren Fahrer wegen Falschparkens angezeigt haben. Ein kurzfristiges Parken vor dem Haus muss jedoch stattfinden, sei es aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen. Sie haben nicht das recht, hierüber zu urteilen.
Durch ihre unnötigen Aktionen haben sie den hausfrieden nachhaltig gestört. Bei Wiederholung erfolgt Kündigung gemäß §569Abs. 2 BGB usw usw.

Ich hefte das ding einfach ab. Ich glaub nicht das die rechtlich überhaupt zulässig ist. Wir wohnen in einer Fussgängerzone mit absolutem Parkverbot. Es betraf auch nur ein Fahrzeug welches mich zuparkte.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#27
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Ich stand auf dem gemieteten Parkplatz der zum Haus gehört. Als ich eines Tages nicht wegfahren konnte weil ich zugeparkt war sollte ich auf Hinweis des Ordnungsamtes ein Bild machen und es ihnen senden. Dummerweise war im Hintergrund noch ein weiteres Fahrzeug zu sehen. Das gehörte dem Sohn einer Nachbarin die bei Erhalt des Knöllchen gleich zum Vermieter rannte.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Diese Abmahnung ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Selbstverständlich darf jeder zu jeder zeit dem ordnungsam, der Polizei oder der Justiz in Form einer Anzeige einen sachverhalt schildern, wenn er es möchte.

Wenn er deswegen im Wiederholungsfall kündigen würde, würdest du vor jedem gericht gewinnen und zwar völlig eindeutig.

Solange es sich bei den Anzeigen nicht um vorsätzliche Falschanzeigen handelt, kann dir überhaupt keiner was.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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