Abmahnung und Androhung von Strafanzeige

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ramses_pyramid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung und Androhung von Strafanzeige

Hallo,
heute hab ich eine Abmahnung von einer Privatperson erhalten, die im Auftrag eines Bekannten von mir handelt.
Für diesen Bekannten hab ich vor kurzen eine Internetpräsenz für sein Restaurant gebaut und für Serverplatz und Domainmiete ein Honorar von 100 Euro erhalten.
Heute wurde ich durch die Privatperson im Auftrag meines Bekannten abgemahnt zu:
1. Fehlendes Impressum (war eigentlich mal vorhanden ist aber durch einen Fehler des CMS leider von der Seite entfernt worden...warum weiss ich nicht)
- Hier liegt nach Aussage ein Verstoss gegen die Impressumspflicht vor
2. Weiterhin werde ich aufgefordert sämtliche Daten den Auftraggeber (meinem Bekannten) auszuhändigen, sowie dieser Privatperson alle Zugänge zu meinem Server zu übermitteln. "Sämtliche Inhalte in Bild- und Schriftform sowie Designvorgaben sind an den Auftraggeber herauszugeben"
3. Ich werde von der Privatperson aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die Annahme eines Vergleichsangebotes in Höhe von 400 Euro.
4. Sollte ich dem alles nicht gerecht werden, so wird mir noch eine Strafanzeige wegen Verstoss gegen Urheberrecht- und Markenrecht angedroht, obwohl mein Bekannter ja die Website bei mir in Auftrag gegeben hat.

Meine Fragen:
A.) Kann mich eine Privatperson, die nicht mal im Wettbewerb mit mir steht eine Abmahnung schicken? Und das auch noch im Auftrag meines Auftraggebers?
B.) Anscheinend wirkt diese Privatperson als Rechtsberater für meinen Bekannten! Darf er das? Er hat auch noch geschrieben, dass er quasi mit diesem Auftrag auch noch Geld erhält (er ist definitiv kein Anwalt). Diese Privatperson betreibt eine kleine Seite wo er wirbt für Erstellung von Internetseiten, Fotografie ....arbeitet aber eigentlich in einer ganz anderen Branche.
C.) Darf er einfach den Zugang zu meinem Server anfordern um die Seiten weiterhin selber für meinen ehemaligen Auftraggeber zu administrieren?

Ich sehe irgendwie keinen Verstoss, ausser das wegen dem Impressum. Wie gesagt steht diese Privatperson in keinerlei Wettbewerb zu mir. Auch ist auf dem Briefbogen ausschliesslich erkenntlich, dass es sich auch um eine Privatperson handelt.

Ich bin für Ratschläge wirklich sehr dankbar, da diese Situation mir irgendwie sehr undurchsichtig erscheint.

Vielen lieben Dank im Vorraus für die Hilfe!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber sind wir mal wieder im Kindergarten?

Das ist doch großer Unsinn auf allen Seiten (deine aber eingeschlossen), eine ernsthafte Antwort ist mir das jedenfalls nicht wert.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1. Abmahnen darf jeder jeden. Ob das berechtigt war oder rechtsmissbräuchlich oder nichtig, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Anwaltszwang herrscht erst ab einem Verfahren vor dem Landgericht!

Die Privatperson handelt doch offensichtlich im Namen und im Auftrag des alten Auftraggebers. Das ist doch voll in Ordnung. Man muss auch mal delegieren können!

Hier wird aber offensichtlich keine Unterlassung verlangt, sondern eine Nachbesserung (hier: des Impressums)! Da schreibt man aber normalerweise keine Abmahnung, sondern eine Mahnung ;-).

2. Wer einen Server gemietet hat, darf da auch Daten drauf packen. Wenn er seinem alten Administrator nicht mehr vertraut, darf er damit natürlich einen neuen beauftragen!

Wenn das vereinbarte Werk (hier: eine Website) dem Auftraggeber zur Nutzung versprochen wurde, muss der das auch voll nutzen können. Dazu benötigt er sicherlich einige Daten.

3. Das Angebot kann man annehmen oder ablehnen. Oder sich vorher rechtsberaten lassen.

4. Wer als Administrator einer Website Fehler begeht, muss auch dafür haften. Für eine „eine Strafanzeige wegen Verstoss gegen Urheberrecht- und Markenrecht" sind hier aber noch keine Indizien genannt worden.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

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