Abmahnung rechtens?

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)
Abmahnung rechtens?

Hallo ,

Mieter wohnt bereits 10 Jahre in der Wohnung. Mietschulden sind noch nie entstanden!

Er überweist seinen Miete schon die ganzen Jahren zwischen 3. und 10. des lfd. Monats und es gab noch NIE Probleme.

Heute bekam er eine schriftliche
> Abmahnung wegen erheblicher Vertragsverletzung §§543 Abs 3 , §§ 569 Abs 4 BGB <<

vom Vermieter (eine WohnbauGesell)
Nähere Begründung hieß es , weil die Miete 01 - 04/2008 nie bis zum 3. Werktag überwiesen wurde.
Ferner, sollte Miete zukünftig nicht bis 3. Werktag überwiesen werden, folgt eine fristlose Kündigung!

Hallo ?????
Was ist denn dort für eine Person am Werk?
Klar ist das vertraglich bis 3. Werktag zu überweisen, nur der Mieter zahlt regelmäßig seine Miete und es wurde "Jahre nicht gemeckert, wenn sie erst am 10. beim Vermieter einging.

Warum drohen die ihm jetzt nach 10 Jahren "so böse" ???

Muss er sich solche Schreiben gefallen lassen ??
Bei Mietrückständen , okay. Aber doch nicht in dem Fall.
Viele bekommen eben auch erst am 10. ihren Lohn.
Nicht jeder bekommt mit ALG2 am 1. seine volle Miete und kann sie sofort weiter überweisen. Es gibt noch Leute die arbeiten gehen und froh sind, dass der AG überhaupt noch zahlen kann!!!

Warum reagiert der Vermieter nach 10 Jahren jetzt so böse und droht sogar gleich mit fristloser Kündigung, wenn zahlungsmoral demnächst so bleibt?

Der Mann ist fix und fertig.
Muss er vor Kündigung tatsächlich Angst haben ?



Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Muss er vor Kündigung tatsächlich Angst haben ?

Nicht, wenn er seine Zahlungsusancen vertragsgerecht anpaßt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

>>Nicht, wenn er seine Zahlungsusancen vertragsgerecht anpaßt.<<

Okay, dass hatten wir auch so gesehen. Dennoch waren wir über dieses Schreiben bzw. aggressiven oder sagen wir "extrem untollerante" Wortwahl auch erschrocken, als er uns den Brief zeigte.

Wir wissen das viele Mieter verloren gehen, weil sie ALG2 beziehen und die Miete dieser Wohnungen von den Arbeitsagenturen nicht anerkannt werden.Es stehen auch vile leer. Auf Grund dessen, sollte der Vermieter dort doch froh sein, noch Mieter zu haben die Ihre Miete zahlen können und nicht in Rückstand oder Mietschulden geraten.

Kennen das, dass wenn jemand zwei Monate keine Miete gezahlt hat, frislos gekündigt werden kann. Aber dem Herren hier so zu drohen, fanden wir nicht ganz fair.
Deshalb fragten wir hier nach, ob man so mit Mietern umgehen und gleich mit fristloser Kündigung drohen muss, wie in seinem Fall.

Wäre er Neumieter - okay. Da würde ich als Vermieter auch Angst haben, dass er Zahlungsschwierigkeiten hätte und auch gleich zu Anfang an seine Pflichten erinnern:
Miete immer bis zum 3. Werktag zahlen!!
Aber wo dort viele ausziehen, finden wir diese Androhung gemein, somal er auch ausziehen könnte und dann gar keine Miete mehr käme, weil dort schon genug leere Wohnungen sind.Da freut man sich doch über jeden Mieter der bleibt und der Miete jeden Monat zahlen kann!!! Wenn auch nicht immer bis zum 3. Werktag! ;-)


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was soll eine Abmahnung nützen, in der nicht auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

>>Was soll eine Abmahnung nützen, in der nicht auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen wird ?<<

Auf Konsequenzen wurde ja hingewiesen und diese lautete,dass wenn die Miete Mai nicht bis 3. Werktag gezahlt wird, ihm sofort fristlos gekündigt wird !!!

Zwischenzeitlich ( und das hatten wir ihm angraten), hat er mal andere Mieter im Haus nach ihrer Zahlungsmoral der Miete gefragt und erfuhr, dass auch diese ihre Miete "nie pünktlich" bis 3. Werktag überweisen würden.
Es kann durchaus sein , dass sie es am 3. des Monats tun, dann ist es vielleicht am 6/7. beim Vermieter oder aber auch erst am 8. oder 10. des Monats überweisen, da ist nn auch erst am 13/15. des Monats beim Vermieter. Aber bei denen ist es eben auch "nie" bis 3. Werktag beim Vermieter auf Konto!


Jetzt stellt sich natürlich erst recht die Frage, warum nur er eine Abmahnung bekam und Angst haben muss auszuziehen, obwohl dieses vertragswidrige Zahlungsverhalten, worauf sich die Abmahnung bezog (Miete Jan - April 2008 nie bis 3.Werktag gezahlt) auch bei den anderen Mietern im Haus auch vorliegt.

Es liegt ja demnach - ganz offensichtlich und nachweislich - eine unfaire Behandlung der Mieter seitens des VM vor.

@ scalar12:
Ihre Vorgehensweise als VM hinsichtlich der Nichteinhaltung "bis 3.Werktag" gegenüber Mietern ist sehr zu begrüßen und wäre in o.g. Fall eben auch erst einmal ausreichend gewesen.
Da viele erst am 15. Lohn bekommen oder gar Kombilohn: Am 1. viell. 300€ ergänzendes ALG2 und am 15. viell. 500€ Lohn, ist das mancmal gar nicht einzuhalten.
Das gibt es "heutzutage" auch immer öfter und da kann dann eben niemand am 1. 400 Miete überweisen.
Als Strafe das jemand noch Arbeit hat, muss er Angst haben auf die Straße zu fliegen ?

Da kann man dann auch nachvollziehen, dass manche Leute ALG2 Empfänger beneiden. Die bekommen nämlich am 1. voll ihre Miete vom Amt und können diese "sofort" weiterleiten.

Und nun noch die Krönung:
Ab April hatte Herr P. eine Staffelmieterhöhung. Die hatte er auch "von sich aus" bei der Miete April berücksichtigt um mehr gezahlt.
ABER die schriftliche Erinnerung/Mitteilung über diese Eröhung lt. MV ab April 08, schickte der VM auch erst am 16. April!
Wenn also der VM bis 3.April 08 die (neue) Miete erwartet und erwarten darf lt. § xyz BGB, hätte der VM auch diese Mitteilung bereits Mitte März und nicht "erst" Mitte April darüber informieren müssen, weil diese ja bereits bis 3. April gezahlt werden musste!!!!! ;-)

Wo liegt hier nun das Problem ?
Werden die anderen Mieter vielleicht auch demnächst eine Abmahnung bekommen ? Dann steht ja bald das Haus leer, wenn es keinem möglich ist, bis 3.Werktag zu zahlen!!
Wenn nicht, kann Herr P. eigentlich diese Abmahnung ignorieren, wenn er nachweisen kann, dass der VM bei anderen Mietern die unregelmäßige Mietzahlungen akzeptiert.
Oder ?

Er zahlt jetzt im Mai die Miete pünktlich ! Keine Angst. Dennoch würde er aber gern auf das Schreiben reagieren und der Abmahnung wiedersprechen, weil er sich damit persönlich schickaniert fühlt und um Wohnungsnot bedroht, weil eben die anderen Mieter noch viel länger (15 Jahre!) und ebenso gegen §543 und §569 BGB verstoßen und keine Abmahnung erhalten!

Der Vermieter ist erst mal im Recht und Herr P. im Unrecht.
Das ist uns allen klar.VM sitz am längeren Hebel!
Aber in dem Fall müsste der VM wenn, alle Mieter die gegen diese §§ verstoßen abmahnen und nicht nur einen Mieter und noch wegen Vertragsverstoß mit fristloser Kündigung drohen!

Wäre also nett, wenn hier beratend sein kann, ob Herr P. nicht nur jetzt immer bis 3. Werktag Miete zahlen soll, um kündigung u umgehen, sondern auch gegen diese Abmahnung ein Schreiben aufsetzen sollte, weil er sich gegenüber anderen Mietern benachteiligt fühlt.

Vielen Dank



-- Editiert von angie69 am 24.04.2008 08:49:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Zwischenzeitlich ( und das hatten wir ihm angraten), hat er mal andere Mieter im Haus nach ihrer Zahlungsmoral der Miete gefragt und erfuhr, dass auch diese ihre Miete nie pünktlich bis 3. Werktag überweisen würden....

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?

...Jetzt stellt sich natürlich erst recht die Frage, warum nur er eine Abmahnung bekam und Angst haben muss auszuziehen, obwohl dieses vertragswidrige Zahlungsverhalten, worauf sich die Abmahnung bezog (Miete Jan - April 2008 nie bis 3.Werktag gezahlt) auch bei den anderen Mietern im Haus auch vorliegt....

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?


...Es liegt ja demnach - ganz offensichtlich und nachweislich - eine unfaire Behandlung der Mieter seitens des VM vor....

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?


...@ scalar12:
Ihre Vorgehensweise als VM hinsichtlich der Nichteinhaltung bis 3.Werktag gegenüber Mietern ist sehr zu begrüßen und wäre in o.g. Fall eben auch erst einmal ausreichend gewesen.....

seh ich auch so

...Da viele erst am 15. Lohn bekommen oder gar Kombilohn: Am 1. viell. 300€ ergänzendes ALG2 und am 15. viell. 500€ Lohn, ist das mancmal gar nicht einzuhalten....

Dann sollte man seine Verträge versuchen anzupassen.


...Das gibt es heutzutage auch immer öfter und da kann dann eben niemand am 1. 400 Miete überweisen...

Wäre ja auch nicht gesetzeskonform.


...Als Strafe das jemand noch Arbeit hat, muss er Angst haben auf die Straße zu fliegen ?...

Polemik

...Da kann man dann auch nachvollziehen, dass manche Leute ALG2 Empfänger beneiden. Die bekommen nämlich am 1. voll ihre Miete vom Amt und können diese sofort weiterleiten....

Na dann Job kündigen und miete vertragsgetreu bezahlen.

....Und nun noch die Krönung:
Ab April hatte Herr P. eine Staffelmieterhöhung. Die hatte er auch von sich aus bei der Miete April berücksichtigt um mehr gezahlt...

Von sich aus. So muss es auch sein.

....ABER die schriftliche Erinnerung/Mitteilung über diese Eröhung lt. MV ab April 08, schickte der VM auch erst am 16. April!
Wenn also der VM bis 3.April 08 die (neue) Miete erwartet und erwarten darf lt. § xyz BGB, hätte der VM auch diese Mitteilung bereits Mitte März und nicht erst Mitte April darüber informieren müssen, weil diese ja bereits bis 3. April gezahlt werden musste!!!!! ;-)....

nicht verstanden, sorry

...Wo liegt hier nun das Problem ?
Werden die anderen Mieter vielleicht auch demnächst eine Abmahnung bekommen ?...

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?


...Dann steht ja bald das Haus leer, wenn es keinem möglich ist, bis 3.Werktag zu zahlen!!...

Problem des VM.


...Wenn nicht, kann Herr P. eigentlich diese Abmahnung ignorieren, wenn er nachweisen kann, dass der VM bei anderen Mietern die unregelmäßige Mietzahlungen akzeptiert.
Oder ?....

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?


...Er zahlt jetzt im Mai die Miete pünktlich !....

Gut

...Keine Angst. Dennoch würde er aber gern auf das Schreiben reagieren und der Abmahnung wiedersprechen, weil er sich damit persönlich schickaniert fühlt und um Wohnungsnot bedroht, weil eben die anderen Mieter noch viel länger (15 Jahre!) und ebenso gegen §543 und §569 BGB verstoßen und keine Abmahnung erhalten!...

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?


....Der Vermieter ist erst mal im Recht und Herr P. im Unrecht....

richtig


...Das ist uns allen klar.VM sitz am längeren Hebel!
Aber in dem Fall müsste der VM wenn, alle Mieter die gegen diese §§ verstoßen abmahnen und nicht nur einen Mieter und noch wegen Vertragsverstoß mit fristloser Kündigung drohen!...

Was haben andere Vertragspartner mit dem eigenen Verhalten zu tun ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Quid pro quo!

Welcher in einem Hochsicherheitstrakt Sitzende sagte das noch mal ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'über einen Umzug mal nachzudenken und das bisherige Mietverhältniss auf den Prüfstand zu stellen. '
Ganz prima, ich verstoße jahrelang gegen einen Vertrag, der VM mahnt mich zurecht ab und nun soll ich, weil ich dadurch böse auf den VM bin, auf meine Kosten umziehen? Die Logik ist fantastisch. :bang:

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Das könnt ihr jetzt so lächerlich machen'
Das tue ich auch. Baumhaus?

Aber mal ehrlich, hättest du mit der Frage nicht warten können bis ich im Mittagstief bin?

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

@von Blockschrat

Dieser Satz war etwas anders gemeint, als wie Sie ihn ausgewertet haben ;-).

Die Abmahnung ist ja begründet wurden und versteht sich so, als läge der VM "äußerst viel" Wert darauf, das die Mieter bis 3.Werktag zu zahlen ist.Das ganze wird auch noch unterstrichen, indem die fistlose Kündigung angedroht wird!!

Und auf der anderen Seite gibt es aber Mieter (8 wurden bisher befragt), die sich auch nicht dran halten ihre Miete pünktlich lt. Vertrag zu zahlen.

Also legt doch der VM "nachweislich" doch nicht so viel Wert drauf, dass seine Mieter alle ihren MV einhalten!

Und "nur deshalb", halten eben alle denen er das erzählt (wir mit eingeschlossen), diese Abmahnung bzw. vielmehr die Gründe die der VM (Genossenschaft)jetzt plötzlich feststellt und anbringt, für "an den Haaren herbei gezogen" und die Androhung der Kündigung, erst recht für eine extrem übertriebene und bösartige Verfahrensweise.

Auch wenn der VM im Recht ist, muss man nicht so "etrem" reagieren!Ein Hinweisen, dass er sich doch bitte zukünftig an den MV zwecks Mietzahlungsfrist halten soll, hätte ausgereicht.
Aber ihn wie einen Mietschuldner zu behandeln und zu drohen, weil vielleicht jetzt ein neuer Sachbearbeiter im Büro sitzt, finden wir alle für einen 10jähigen ordentlichen Mieter u halben Hausmeister in dem Haus, nicht gerade Mieterfreundlich.

Vielleicht liegt es an einem Strukturwechsel innerhalb der WohnGen. - aber dann müssten die anderen Miete auch eine Abmahnung erhalten haben.

Versucht vielleicht ein Mitarbeiter eine Wohnung dort frei zu bekommen ??? Das war auch bereits ein Gedanke von uns dazu ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

@det11

<<....ABER die schriftliche Erinnerung/Mitteilung über diese Eröhung lt. MV ab April 08, schickte der VM auch erst am 16. April!
Wenn also der VM bis 3.April 08 die (neue) Miete erwartet und erwarten darf lt. § xyz BGB, hätte der VM auch diese Mitteilung bereits Mitte März und nicht erst Mitte April darüber informieren müssen, weil diese ja bereits bis 3. April gezahlt werden musste!!!!! ;-)....

...nicht verstanden, sorry >>

Der VM hatte ab 1. April Anspruch auf mehr Miete (lt. MV - Staffelmiete).
ABER VM teilte den Mietern erst zum 16.April mit, dass sich Miete zum 1. April erhöht und sie bitte bei Miete April darauf achten sollen!!!
Da war doch die Aprilmiete schon längst überwiesen bzw. lt. Vertrag ;) fällig gewesen!!

Wollte damit auch nur kurz aufzeigen, dass auch der VM Fehler macht indem er freundliche Schreiben für sein Mieterhöhungsverlangen nicht rechtzeitig vorher, sondern erst 16 Tage nach Fälligkeit, nämlich erst Mitte des Fälligkeitsmonat an die Mieter verschickt.

Darauf hätte er aufmerksam machen müssen, bevor neue Miete fällig ist, nicht wenn Mieter alle schon Miete bezahlt haben, weil sie ja bereits BIS 3. WERKTAG FÄLLIG WAR!!!! ;)

VM muss nicht an Staffelmiete erinnern, weil es ja bereits vertraglich im MV festgelegt ist und Mieter dort jährl. selber rein schauen muss und sich dran halten.Aber wenn er es dennoch macht, dann sollte es es vor und nicht nach Fälligkeit seinen Mietern mitteilen ;) Schade um die ganzen Briefmarken !!! ;)

Herr P. hat sich bei seinem Anwalt erkundigt. Er soll Mietzahlungsfrist demnächt dringlichst einhalten und über die Abmahnung keine Gedanken mehr machen.
Es gäbe ein Hintergrundwissen, wonach der Vermieter seit Einführung des ALG2 viele Mieter verloren hat (Miete für Amt zu hoch= viele Mieter mussten ausziehen!) Deshalb schaut VM jetzt verstärkt darauf, das sie ihre extrem stark verringerten Mieteinnahmen pünktlich von allen Mietern bekommen! Herr P. wäre also nicht der einzige der so einen Brief von dieser Genossenschaft bekommen hat.Es sei im Moment ein Welle von solche Abmahnungen und dieser Begründungen bekannt.Offenbar will VM Leerstand erzwingen, um diese Häuser verkaufen zu können!Beruht auf Insiderwissen.

Na dann wär ja alles klar...
Leere Häuser lassen sich besser verkaufen und dann besser sanieren ...

In Dresden haben doch auch schon städtische Baugesellschaften sehr viele Wohnhäuser an amerikanische Firmen verkauft, hatte ich mal vor paar Jahren irgendwo gelesen...

Immer alles schön verkaufen...
Unternehmen, Wohnungen ... :bang:

Wo das bloß mal noch hinführen soll... :schock:



0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

halben Hausmeister in dem Haus

Hausmeister mit einer Halbtagsstelle ?

Wo habe ich das bloß schon einmal gehört ?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

@ scalar12
...@angie: Der Vermieter ist überhaupt nicht verpflichtet...

Das hatte ich doch selber im vorherigen Beitrag geschrieben !! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen