Wenn man eine Abmahnung bekommt, weil man bei einem Testkauf etwas übersieht. ( versteckte Ware durch den Testkäufer im Einkaufswagen) Kommt dann noch hinzu das so ein Testkauf einen Tag vor Weihnachten durchgeführt wird und das im größten Trubel wenn der Laden brechend voll ist, ist das Rechtens ?
Wie lange ist dann so eine Abmahnung gültig bevor sie aus der Personalakte gelöscht wird und muss man die Löschung dann extra beantragen?
Kann überhaupt abgemahnt werden wenn das Thema "Testkauf" nicht im Arbeitsvertrag steht?
Abmahnung im Handel
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 10:12
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung im Handel
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 10:37
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. warum und wozu sollte die möglichkeit von testkäufen im arbeitsvertrag geregelt sein???
rechtens ist eine abmahnung dann, wenn sie konkret arbeitsrechtlich geschuldetes verhalten einfordert bzw. nichteinhaltung rügt. ob sie dann auch vor gericht 'hält', ist dann eine andere frage.
der ag kann sich aber nicht 'ewig' auf eine früher einmal erteilte abmahnung stützen - ihre wirksamkeit lässt sozusagen nach. ein exaktes datum - wie etwa bei den punkten in flensburg - gibt es aber nicht.
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