Abmahnung habe ich noch Schritte zu erwarten?

29. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.04.2016 10:31:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung habe ich noch Schritte zu erwarten?

Hallo und guten Tag, ich bin leidenschaftliche Bastlerin und habe ein PoisieSpruch auf Holz gemalt und verziert, ich fand es so schön das ich das Schild bei Ebay eingestellt habe,das war das erste mal (kann man ja dort nachprüfen)
Jetzt bin ich ganz aus dem Häuschen, mich hat ein Deko-laden über Ebay abgemahnt das zu unterlassen da sie die Rechte daran haben. Ich habe mir das Schild angeschaut und wirklich es schaut meinem sehr ähnlich .
Ich will keinen ärger und habe mein Schild sofort entfernt obwohl ich das nicht mit Absicht gemacht habe.
Bin richtig fertig und zittere nur noch.
Der Text liest sich für mich so das wenn ich es unterlasse mir weiter keine Schwierigkeiten folgen .
Sehe ich das richtig.Hier mal der Text.
Danke für eure Antworten.
"Guten Tag,

aus folgendem Grund spreche ich eine Abmahnung gegen Sie aus:

Sie bieten unter dem Namen XXX ein Schild an.

Diese Grafik haben Sie von meiner Internetseite XXXX kopiert, ohne dass ich eine entsprechende Zustimmung hierzu erteilt hätte.

Mir als Urheber steht es jedoch alleine zu, darüber zu entscheiden, ob, in welcher Form und in welchem Umfang mein Werk für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, verbreitet und genutzt wird. Durch Ihr Vorgehen haben Sie meine Rechte verletzt, was ich so nicht dulden kann und werde.

Ich fordere Sie daher auf, besagte Grafik umgehend, spätestens bis zum 12.04.2015 von Ihrer Seite zu entfernen und ein solches Verhalten künftig zu unterlassen.
Ich biete Ihnen an, diese Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Sollten Sie die eingeräumte Frist ergebnislos verstreichen lassen, werde ich weitere juristische Schritte einleiten.

Mit freundlichem Gruß,XXX "

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Und woher stammt die Vorlage zu dem Schild?


Ansonsten ist das ein humane Abmahnung, von daher sollte nach der restlosen Entfernung aus den Internet nichts mehr zu befürchten sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.04.2016 10:31:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Es gab keine Vorlage,es ist nur ein ein weises Stück DInA5 Sperrholz auf das ich mit Pinsel den Satz "Ich habe keine Zeit, mich zu beeilen" gemalt habe. Ich habe eine Puppenuhr aufgeklebt und verziert.
Der Abmahner hat den gleichen Spruch als Schild und als Fußmatte aber gedruckt und ohne Uhr.
Ich wusste nicht das man auch auf solche Sprüche Urheberrechte hat, kannte diesen Spruch schon als Kind.
Hätte auch keine Nerven deswegen zu streiten.
Lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Wenn der Abmahner den Spruch nicht erfunden hat, dann sehe ich zunächst einmal keinerlei Probleme.
Ich vermute mal, dass er keinen Geschmacksmusterschutz für sein Schild hat.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Meiner Meinung nach schießt der Abmahner einfach in Blaue ohne Rechtsgrundlage.

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Zweizeiler die notwendige Schöpfungshöhe zugesprochen bekam um daraus ein Urheberrecht abzuleiten. Den Spruch selber kannst du also ohne Probleme verwenden.

Es könnte sein, dass die Schriftart des Abmahners geschützt ist. Das ist zum Beispiel bei Fiat der Fall.
Wenn du diese nicht imitiert hast, droht dir aus dieser Richtung auch keine Gefahr.

Als drittes wäre es noch möglich, dass der Abmahner ein Geschmacksmuster angemeldet hat. Hier bezweifel ich aber, dass es möglich ist ein gültiges Muster für "alles mit einer rechteckigen Form mit dem Spruch ..." zu bekommen. Eventuell für "Fußmatten mit dem Spruch ...", aber auch das halte ich für unwahrscheinlich.

Ich würde in diesem Fall einfach nur den Artikel entfernen. Sollte der Abmahner allerdings Geld haben wollen, würde ich nicht zahlen, sondern ihn auffordern den Rechtsweg zu beschreiten.

Gruß

Shihaya

1x Hilfreiche Antwort

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