Abmahnung für den Film "Killing Them Softly"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Killing Them Softly, Waldorf, Frommer, AbmahnungMal wieder Waldorf Frommer: Diesmal im Auftrag der Universum Film GmbH
1. Von wem wird abgemahnt?
Diesmal geht es um eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH in Bezug auf den Film "Killing them softly"
2. Was wollen die Abmahner?
Der Empfänger der Abmahnung wird zunächst zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Das ist aber noch längst nicht alles. Darüber hinaus verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte nämlich noch einen Pauschalbetrag in Höhe von 815.- €.
3. Abmahnung erhalten, wie geht es weiter?
Wichtig ist zunächst, dass Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Lassen Sie bitte auch die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung links liegen.
Der erste Schritt wäre die Prüfung, ob Ihnen hier überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen werden kann (Bitte beachten Sie, dass Sie auch als Anschlussinhaber nach der sog. Störerhaftung im Einzelfall haften können, selbst wenn Sie persönlich nichts heruntergeladen haben!). Sofern allerdings kein Verstoß vorliegt, bräuchten Sie auch nicht handeln.
Lautet aber das Prüfungsergebnis, dass ein Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann, so sollte (und nur dann!) innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich
4. 1 mal 1 bei Abmahnungen
1. Keinen Kontakt zur Gegenseite!
2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
3. Fristen einhalten!
4. Vor Fristablauf anwaltliche Hilfe einholen!
Sind auch Sie Opfer eine Abmahnung geworden? Wenn es auch Sie erwischt hat, helfe ich Ihnen gerne. Meine Kanzlei ist seit mehreren Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Oberstes Ziel ist es für mich, dass Sie nichts oder zumindest nicht den von den Abmahnern geforderten Betrag zahlen.
Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Hierbei können wir Ihren ganz persönlichen Fall besprechen. Ein Kostenrisiko haben Sie hierbei nicht. Entscheiden Sie einfach selbst und in Ruhe nach dem kostenlosen Erstgespräch, ob ich Ihnen weiterhelfen darf. Gerne können Sie mir das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail oder Fax zusenden, damit ich mich noch besser auf unser Gespräch vorbereiten kann.
Gerne helfe ich Ihnen zum günstigen Pauschalpreis weiter. Hiervon ist die gesamte außergerichtliche Erledigung des Falles von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (im Einzelfall) bis zum Abschluss eines Vergleichs (im Einzelfall) umfasst.
Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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