Abmahnung für das Musikalbum Kontor Sunset Chill 2014 durch den RA Daniel Sebastian

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Kanzlei versendet Abmahnungsschreiben für Filesharing von Musiksampler über Tauschbörsen

Bei der „Kontor Sunset Chill 2014“ handelt es sich um einen aus drei CD’s bestehenden Musiksampler, für den die DigiRights Administration GmbH die ausschließlichen Rechte innehaben soll.

Was wird den Abgemahnten vorgeworfen?

Den Empfängern eines solchen Abmahnschreibens wird vorgeworfen, dass über ihre Internetleitung dieser Musiksampler über sog. Tauschbörsen im Internet rechtswidrig verbreitet worden ist. Wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Kontor Sunset Chill 2014“ wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 2.400,00 zu zahlen. Gleichzeitig wird mit einer solchen Abmahnung eine kurze Frist gesetzt, um diese Ansprüche zu erfüllen.

Allein bei der Höhe der geforderten Vergleichssumme von EUR 2.400,00 wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor Sunset Chill 2014“ wird den allermeisten Abgemahnten ein gehöriger Schreck durch die Glieder fahren.

Richtiges Verhalten für Betroffene

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten hier cool bleiben und den Inhalt des Abmahnschreibens sehr genau prüfen. Die Vermutung, wonach der Anschlussinhaber für über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung auch verantwortlich sei soll, lässt sich in vielen Fällen widerlegen. Keinesfalls sollte man mit dem ersten Schreck dem Impuls folgen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und Vergleichserklärung unterschreiben.

Angesichts der Höhe von EUR 2.400, die von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für eine vergleichsweise Erledigung dieser Angelegenheit verlangt wird, ist es daher ratsam, sich gegen eine solche Abmahnung sorgsam zu verteidigen. Beinahe ausnahmslos ist das Ergebnis einer geschickten Verteidigung gegen eine solche Abmahnung erfreulich. Gegebenenfalls ist es daher sinnvoll, sich durch einen spezialisierten Anwalt über seine rechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen beraten zu lassen. Dafür stehen wir Ihnen im Rahmen einer telefonischen Ersteinschätzung werktags zwischen 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr jederzeit zur Verfügung.