Abmahnung erhalten - Marke ist viel zu allgemein

21. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung erhalten - Marke ist viel zu allgemein

Hallo !

Ich habe heute eine Abmahnung aus dem Hause der Kanzlei Rosenhagen erhalten. Es geht um meine Internetseite, auf der ich mit einem Notdienst werbe. Ich mache Musik, bin also ein DJ. Meine Internetseite gibts seit 2004, im Jahr 2006 hat sich jemand **-Notdienst (ich wills hier nicht komplett ausschreiben) registrieren lassen. Der Anwalt hat mir eine Urkunde der Eintragung mit geschickt. Es ist mir unbegreiflich, wie man sich eine solche Wortmarke überhaupt schützen lassen kann ? Dann ist Schlüssel-Notdienst und Pannen-Notdienst auch eine geschützte Marke ? Was habe ich für Chancen ? Bin ich verpflichtet jede Woche nachzuschauen ob sich jemand einen anderen Teil meiner Texte als Marke hat registrieren lassen ?!

Ich werde diese Abmahnung keinesfalls unterschreiben...
Danke für eure Tipps !

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi,

mit der Registrierung Deiner Internetseite und der Benutzung des Names hast Du bereits einen Titelschutz.

Du müsstest nur beweisen, dass Du die Marke früher nutzt als der jetzige Markeninhaber.

Ausserdem könntest Du prüfen ob es sich um freihaltebedürftige Begriffe handelt. Falls ja, könntest Du die Löschung der Marke beim DPMA beantragen bzw das DPMA darauf hinweisen. Bitte schick mir mal ne PN mit dem Titel der Marke. Dann recherchiere ich mal beim DPMA.



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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Für die Erbringung genau welcher Art von Dienstleistungen, und für die Lieferung genau welcher Art von Waren wirbst Du?

Ich werbe dafür, dass ich in meiner Stadt und dem Umland ggf. einen DJ im Notfall vermitteln kann. Somit trifft meine Aussage in keinem Fall auf das zu, was der gute Mensch eintragen hat lassen. Die Abmahnung sehe ich daher locker und werde entsprechend darauf antworten.

Weiterhin wirbt der Inhaber auf seinen eigenen Internetseiten mit folgendem Text:

"Die Begriffe „ DJ Notdienst „ und „ DJ Vermittlung „ sind patentrechtlich geschützt. Ich bin in Besitz des Patentrechts auf diese Namen.
Sollten Sie Interesse haben diese Begriffe zukünftig auf Ihrer Webseite oder Ihren Flyern, Geschäftpapieren usw. zu nutzen, können sie mich telefonisch oder per E Mail kontaktieren.

E-Mail xxx@yyy.zz oder 0172 / xxxxxxx

Sie können dann diese Begriffe „ DJ Notdienst „ & „ DJ Vermittlung „ gegen eine Jahresgebühr in all Ihren Geschäftspapieren nutzen.

Zuwiderhandlungen ( Nutzug meiner Patente ohne meine Einwilligung ) werden von meinem Rechtsanwalt juristisch verfolgt und ziehen hohe Kosten für Sie nach sich."


Für mich stellt diese Aussage ganz klar einen Betrug oder auch die Vortäuschung falscher Tatsachen dar. Klar hat er die Marken schützen lassen, aber in einem sinnlosen Zusammenhang. Hier erweckt er den Anschein, KEIN DJ dürfe diese Begriffe verwenden, was unwahr ist... Ich werde dies bei der Polizei diese Woche anzeigen gehen. Wer mit Kanonen auf Spatzen schießt muss mit Kontra rechnen...

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen !

Es handelt sich um eine klassische Abmahnwelle. Kollegen haben das ganze Schreiben hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=11&t=82944 hochgeladen.
Also ich sehe das mit der Website etwas anders... Das ist doch Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht einfach eine falsche Werbung ? Naja, ich gehe diese Woche auf die Polizeidirektion und werde das dort mit denen klären...

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Als interessierter Laie (und Linguist) sage ich mal,

dass der Begriff "Pannennotdienst" klar beschreibend ist, weil sowohl die Panne als auch die dazugehörige Pannen-Not und der dazugehörige Notdienst einleuchtend analoge Begriffe für eine einleuchtende Tatsache sind.

Nun kannte ich bis eben aber noch keine "DJ-Not"! 99 - 100 % der Deutschen ebenfalls nicht. Wer eine Panne hat, hat eine Not. Wer einen DJ hat, hat keine Not!

Und wer keinen DJ hat, hat ebenfalls keine Not - sondern höchstens den Wunsch, einen DJ zu haben.

Insofern wäre eine glatt beschreibende Bezeichnung für eine rasche Vermittlung eines gewünschten DJs eine "DJ-Schnell-Vermittlung"!!!

Wer nun aber ironisch einen Begriff aus einem gänzlich anderen Feld parodiert und persifliert, kreiert schöpferisch einen

völlig eigenen Begriff für den rein beschreibenden Begriff "DJ-Schnell-Vermittlung" - nämlich eben die "DJ-Nothilfe"!

Eine nicht (völlig) passende Metapher wie die "DJ-Nothilfe" wäre jedenfalls in keinster Weise in rein beschreibender Begriff! (Zumal hier kein DJ in Not geraten ist, wie es eine reine Analogie zur Pannenhilfe nahelegen müsste!)

Generell benötigt es schon einige Jahre der Einbürgerung einer Metapher in den Volksmund, um daraus einen rein beschreibenden Begriff zu machen - siehe die Boulette (franz. für "kleine Kugel"), die man als Begriff für ein Hackbällchen sicher erst nach Jahren der Popularisierung der Metapher als rein beschreibend beschreiben konnte. (Also heute sicherlich für einen "Bouletten-Notdienst" für den Fall, dass Bouletten repariert werden müssten!)

Dies ist bei der witzigen bis aberwitzigen Metapher "DJ-Notdienst" sicherlich noch nicht der Fall, so wenig wie bei einem metaphorischem Service wie "Brezel-Notdienst" oder "Samen-Notdienst" - weil eben die klar beschriebene Not einer Panne am Straßenrand dabei höchstens metaphorisch auf die keinesfalls vorhanden Not eines Brezel-Mangels oder eines Samen-Überschusses übertragen wird.

Und wer möchte schon allen Ernstes behaupten, [color=red]eine Metapher wäre rein beschreibend[/color] ...

(Außer ihr linguistische Banausen hier, natürlich ;) ).

Gruß aus Berlin, Gerd

-- Editiert am 24.05.2011 04:09

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Beim "Aquarien-Notdienst" sehe ich das ebenfalls ein - der Begriff hat nichts Poetisches, da weiß jeder: Das Becken leckt.

Beim "DJ-Notdienst" denke ich aber zunächst an DJs in Not. Das war wohl falsch. Wenn ein großer Teil der Kunden sofort asoziiert "Da wird ein DJ gestellt, wenn gebraucht", dann ist das ja wohl so wie bei der Boulette.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. "Party-Survival-Kit" sollte aber eintragungsfähig sein statt "PARTY NOTFALL KOFFER ( Spielzeug, Gebäck, Kartoffelchips, Getränke, ... )
Eintragung nicht möglich". Von wegen Ironie und Mehrdeutigkeit und so...

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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