Abmahnung eBay Verkauf

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)
Abmahnung eBay Verkauf

Hallo liebe Forum Gemeinde,
ich schreibe im Namen meines Mannes.
Im Moment in mein Mann Arbeitslos und verdient sich nebenberuflich mit seinem "eigenen" Geschäft etwas dazu.
Unter anderem verksuft er bei eBay gebrauchte pc/Laptops.
Die letzte Woche kam ein Brief und heute ein Anruf von einem Anwalt, dieser verlangt eine Unterlassungserklärung da er vergessen hatte agbs auszuweisen in den eBay angebotenen Artikeln (aber unbewusst).
Dieser verlangt nun noch 900€ rechtsanwaltskosten.
Er steht wohl in Konkurrenz Kampf mit einem anderen Anbieter.

Ist dies alles so rechtens? Müssen die 900€ bezahlt werden.
Mir persönlich kommt dies nicht ganz normal vor.

Danke euch!

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ginaaa):
da er vergessen hatte agbs auszuweisen in den eBay angebotenen Artikeln

So einen Unfug soll der Anwalt geschreiben haben?

Bitte mal wortwörtlich hier posten, was da drin steht.



Zitat (von Ginaaa):
Im Moment in mein Mann Arbeitslos und verdient sich nebenberuflich mit seinem "eigenen" Geschäft etwas dazu.

Warum steht das "eigenen" in Anführungszeichen? Es IST sein eigenes Unternehmen.





-- Editiert von Harry van Sell am 05.12.2016 18:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, er war mal nur selbständig hat und nun macht er dies nur noch nebenberuflich.

Schreiben vom anwalt:

Sie Sind ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des Paragraf 14BGB. Da sie unter Verwendung des Internets waren an Verbraucher verkaufen und liefern, haben sie Vorschriften über fernabsatzgeschäfte gemäß Paragraf 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach müssen sie gegenüber Verbrauchern sämtliche Information-und Belehrungspflichten erfüllen. Diese erfüllen sie nicht volldtändig.

Reicht dies?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es sind also nicht die AGB abgemant worden, sondern das Informationen über das Widerrufsrecht fehlen.

Wenn das so ist, dann sollte man das schnellstens ändern. Und natürlich dne Rest der ganzenAngebot prüfen lassen, ob da nocht weitere Fallen lauern.
Sonst ist die nächste Abmahung nur eine Frage der Zeit.

Das der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten trägt ist normal un nicht zu beanstanden.
Und 900 EUR sind im gewerblichen Bereich auch eher an der unteren Grenze.



Zitat (von Ginaaa):
Ja, er war mal nur selbständig

Ähhhm, er ist noch selbständiger Unternehmer ...



Zitat (von Ginaaa):
und nun macht er dies nur noch nebenberuflich.

Und was genau ist jetzt sein Hauptberuf?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Es fehlt nicht alles in den agbs sondern nur ein Teil. Da er alles selber aufgebaut hat und auch erarbeitet hat wusste er nicht das was fehlt.

Er war Angestellter und ist nun arbeitslos da seine Stelle gestrichen wurde und im Moment Arbeitsuchenden gemeldet.

Der Anwalt geht von einem Gegenstandswert von 15.000€ aus, ich frage mich wie er darauf kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ginaaa):
Der Anwalt geht von einem Gegenstandswert von 15.000€ aus, ich frage mich wie er darauf kommt.

Den hat er geschätzt, anhand der Verkäufe und weil Dein Mann Unternehmer ist.
Unter Unternhemern sind Streitwerte von 50.000 EUR - 100.000 EUR nicht ungewöhnlich.

Wenn er meint, das der Streitwert zu hoch ist, dann kann er dem Anwalt auch weniger überweisen.
Ist aber sehr Risikoreich, wenn der Anawlt dann vor Gericht zieht wird es richtig teuer ...



Zitat (von Ginaaa):
Da er alles selber aufgebaut hat und auch erarbeitet hat wusste er nicht das was fehlt.

Schlechte Idee. Anwälte die so etwas rechtssicher und professionell machen nehmen dafür ab 600 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Auch wenn man beweisen kann das man nicht soviel verdient, er verdient eigentlich. In danit sonderen geht null zu null in etwa auf.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ginaaa):
Auch wenn man beweisen kann das man nicht soviel verdient,

Der Verdienst ist nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Okay, nun heißt es durch und zahlen. 865€ von 1000€ alg.
Klasse ....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Ginaaa):
Okay, nun heißt es durch und zahlen. 865€ von 1000€ alg.
Klasse ....
Nein! Falsch! 865€ weniger Gewinn beim Onlinehandel. Sorry, das ist eine Suppe die sich dein Mann selbst eingebrockt hat. Er sollte unbedingt einen Anwalt aufsuchen der für ihn alles zusammenstellt was er an Pflichtangaben machen muss. Ansonsten ist weiterer Ärger vorprogrammiert. Aktuell kommt er noch mit einem blauen Auge davon. Die Kosten sind wirklich am unteren Bereich von dem was hätte kommen können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Er sollte unbedingt einen Anwalt aufsuchen der für ihn alles zusammenstellt was er an Pflichtangaben (123recht.net Tipp: Impressum ) machen muss. Ansonsten ist weiterer Ärger vorprogrammiert. Aktuell kommt er noch mit einem blauen Auge davon. Die Kosten sind wirklich am unteren Bereich von dem was hätte kommen können.




Und diesen Ratschlag sollte er auch beherzigen, denn er kann davon ausgehen, dass er ab jetzt unter
verschärfter Beobachtung steht.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Und dem Amt ist der Nebenverdienst hoffentlich auch bekannt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Natürlich weiß das Amt Bescheid.

Wie schon erwähnt macht er im Moment keinen Gewinn.

Er hat es damals die Website über einen Anwalt prüfen lassen, aber hat dafür keine Unterlagen mehr.

-- Editiert von Ginaaa am 06.12.2016 13:08

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er hat es damals die Website über einen Anwalt prüfen lassen, aber hat dafür keine Unterlagen mehr.
Und davon, dass man das 10 Jahre aufbewahren muss hat er auch noch nie gehört?

Außerdem wäre das ein Schlupfloch (gewesen). Wenn es ein richtiger Auftrag zur Prüfung der AGB war dann würde eventuell der Anwalt für seinen Fehler haften.
Also: Unterlagen suchen, oder irgendwie versuchen Kopien zu bekommen (etwa: "Das Finanzamt möchte die Rechnung, ich kann sie aber leider nicht mehr finden, bitte um eine Zweitschrift").

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen