Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für 20th Century Fox: "The Sessions - Wenn Worte berühren"

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Vorwurf der Urheberrechtsverletzung - Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nimmt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand aktueller Abmahnungen ist die seit 03. Januar 2013 im Kino zu sehende und ab Mai 2013 im deutschen Handel erhältliche Tragikomödie

„The Sessions - Wenn Worte berühren“

des Regisseurs Ben Lewin.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ihren Internetanschluss gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“ erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.