Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen U-Bahn Nächster Halt: Terror

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Kanzlei mahnt Filesharing von Film ab

Die Tiberius Film GmbH beauftragte die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen an dem Film U-Bahn Nächster Halt: Terror.

Den Empfängern dieser Abmahnungen wird von der angeblichen Rechteinhaberin Triberius Film GmbH durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten US- amerikanischen Thriller „U-Bahn –Nächster Halt: Terror“ illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Rechten der Triberius Film GmbH öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Johannes von Rüden
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Oftmals wird von Abgemahnten der Vorwurf der illegalen Upload erstaunt zurückgewiesen. Entweder weil Sie selbst wirklich die Urheberrechtsverletzung an dem Film „U-Bahn –Nächster Halt:Terror“ nicht begangen haben, oder aber Sie geben den Download zu, den Upload jedoch nicht. Jedoch ist bei Online-Tauschbörsen (p2p) zu beachten, dass in der Regel durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht der Tiberius Film GmbH und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „U-Bahn –Nächster Halt:Terror“ dar.

Was wird durch Waldorf Frommer geofordert?

Wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich gegenüber dem Betroffenen ein Schadensersatz- und ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro als auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 Euro zu erstatten. Dem betroffenen Abgemahnten wird angeboten gegen die Zahlung von somit 815,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „U-Bahn –Nächster Halt: Terror“ vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „U-Bahn –Nächster Halt: Terror“ in ihrem Briefkasten vorgefunden, können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar auch können Sie das auf der Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

VON RUEDEN
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