Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Universum Film GmbH für Homefront

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Namen der Universum Film GmbH urheberechtliche Abmahnung wegen Rechtsverletzungen des Filmes Homefront aus.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen, den Film „Homefront“ über eine Online-Tauschbörse (wie bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hierdurch habe der Abgemahnte die Rechte der Universum Film GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der sowohl die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (215,00 Euro) als auch den Schadensersatz (600,00 Euro) umfasst.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung durch Waldorf Frommer bekommen habe?

Johannes von Rüden
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Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen des Films „Homefront“ zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Die Zahlungsaufforderung könnte insbesondere dann zumindest anteilig zurückgewiesen werden, wenn nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Homefront“ veranlasst hat. Ist dieses beweissicher dargelegt, entfällt eine mögliche Täterhaftung. Der Anschlussinhaber selbst kann dann zwar noch als so genannter Störer in Anspruch genommen werden, bezüglich der Zahlungsaufforderung ist ein Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig, so dass gegen diesen leidlich die wirklich angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiterverfolgt werden können.

Zu beachten ist: Auch wenn eine anteilige Zurückweisung der Zahlungsaufforderung möglich ist, bleibt trotz alledem der Unterlassungsanspruch gegenüber dem Anschussinhaber.

Um diesen gerecht zu werden ist es notwendig, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da diese meist ein Leben lang wirksam ist, sind Fehler oder nachteilige Klauseln ein langfristiger Nachteil für den wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Homefront“ abgemahnten Anschlussinhaber. Lassen Sie auch die meist von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung daher vorab von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen. In der Regel ist diese zum Vorteil der Universum Film GmbH formuliert und somit für den Abgemahnten nachteilig.

Gerne können Sie in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

VON RUEDEN
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