Abmahnung durch Waldorf Frommer: 3 Days To Kill

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Auftraggeber Universum Film GmbH lässt Filesharing an Film verfolgen

Im Namen der Universum Film GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer vermeintliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer den Action Thriller „3 Days To Kill“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher die Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days to Kill“ nicht selbst begangen habe?

Die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days To Kill“ begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht.

Jedoch gibt es gerade keine pauschale Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days To Kill“ als Täter begangen hat, sofern andere Personen des Haushalts eigenverantwortlich den Internetanschluss gleichermaßen nutzten. In dem Fall besteht eine ernsthafte Möglichkeit, dass der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days To Kill“ nicht veranlasst hat.

In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen.

Bezüglich der Störerhaftung ist weitergehend zu beachten, dass dem Anschlussinhaber nur dann Aufsichts- und Kontrollpflichten gegenüber volljährigen Familienangehörigen obliegen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen gegeben sind.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „3 Days To Kill“ gibt es?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days To Kill“ erhalten, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann. Insbesondere sollten Sie keinesfalls der Zahlungsaufforderung ohne vorherige Überprüfung nachkommen. Der Betrag ist gegebenenfalls überhöht. Wenn Sie sich sowohl der Täterhaftung als auch der Störerhaftung entziehen können sogar vollständig zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung ist regelmäßig der Verhandlung über den Betrag die Basis entzogen. Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte vorab zu Ihren Gunsten abgeändert („modifiziert“) werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche per Telefon oder via Kontaktformular auf unserer Website.

VON RUEDEN
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