Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH für Godzilla

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Rechteinhaber lässt unerlaubtes Filesharing von geschütztem Film verfolgen

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Godzilla ab.

Der US-amerikanische Actionfilm „Godzilla“ soll von dem Abgemahnten innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was möchte Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert Waldorf Frommer von dem Betroffenen dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammensetzt.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie als Erstes die Ihnen gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser gilt es zu handeln, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Sie sollten daher alsbald einen fachkundigen Anwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen Angaben zu bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Es ist möglich, dass der geforderte Betrag überhöht ist oder Sie als Anschlussinhaber nicht bzw. nicht vollumfänglich haften. Des Weiteren kann Ihnen ein Rechtsanwalt bei der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese sollte auf die nötigsten Angaben reduziert werden und so formuliert sein, dass sie für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Godzilla“ abgemahnt wurden, bewahren Sie Ruhe. Melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de und nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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