Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film Malavita

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Rechteinhaber Universum Film GmbH lässt illegales Filesharing von geschützen Werken in Tauschbörsen verfolgen

Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen der unerlaubten Verwertung des Films Malavita ab.

Der Adressat des Schreibens soll die Filmkomödie „Malavita“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Zu beachten bei solchen Tauschbörsen ist, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei gleichzeitig auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Was möchte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert Waldorf Frommer den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Außerdem soll das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner gelöscht werden.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Sie sollten auf keinen Fall in Panik geraten oder vorschnelle Handlungen tätigen, falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt die Verhandlung über die Höhe oder die gesamte Zurückweisung der Forderung von vornherein aus.

Jedoch stellt es auch keine Lösung dar, wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren und die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen. Sodann setzen Sie sich der Gefahr, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung vor Gericht erlassen wird, aus.

Wir raten Ihnen daher dazu einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann für Sie die Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Zudem sollte keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese regelmäßig zu weitgehend ist und daher für Sie nachteilhaft. Stattdessen sollten Sie eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben, die sich nur auf die nötigen Angaben beschränkt. Bei der Formulierung einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ist Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de gern behilflich.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer nicht für Schadensersatzkosten aufkommen. Störer ist derjenige, der einen Internetanschluss anderen zur Verfügung stellt und dadurch für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist. Zudem kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, muss wiederum gesondert festgestellt werden.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Malavita“ abgemahnt wurden, melden Sie sich bei uns und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. In diesem können Sie uns von Ihrem persönlichen Einzelfall berichten und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Sie können uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 sieben Tage die Woche erreichen.

VON RUEDEN
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