Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal GmbH RoboCop

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Kanzlei mahnt unerlaubtes Filesharing von Film über Tauschbörsen ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Namen der Studiocanal GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film RoboCop.

Dabei wird dem Betroffenen im Schreiben vorgeworfen, den Film innerhalb eines Filesharing-Netzwerks illegal anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert Waldorf Frommer den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen pauschalen Vergleichsbetrag, welcher Anwalts- und Schadensersatzkosten umfasst, in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Sie sollten keinesfalls in Panik geraten, wenn auch Sie eine Abmahnung zugestellt bekommen haben. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie Ihre Verhandlungsbasis und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Stattdessen raten wir Ihnen alsbald einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber Ihnen als Anschlussinhaber bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen zwar eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahren ausgeräumt werden kann, jedoch raten wir Ihnen dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite zu unterschreiben. Diese ist stets zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. Sie sollten die Unterlassungserklärung deshalb insoweit modifizieren, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt, jedoch den juristischen Anforderungen genügt. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich regelmäßig an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen diesen besteht auch die tatsächliche Vermutung, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Wenn zum Beispiel mehrere Personen einen Internetanschluss nutzen, kommt es vor, dass nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein anderer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In einer solchen Konstellation kann der Anschlussinhaber nur noch als sogenannter Störer haften. Vorteil dieser Haftung ist, dass der Störer nicht schadensersatzpflichtig ist. Teilweise kann der Abgemahnte sich aber auch ganz von der Haftung befreien; dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein volljähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

In jedem Fall lohnt es sich die erhalten Abmahnung zu prüfen und über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu sprechen. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus. Das erste Gespräch sowie unsere anwaltliche Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos.

VON RUEDEN
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