Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH: "Tower Block"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Unterlassungserklärung, Abmahnung, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Tower
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Verhaltenstipps für Betroffene dieser behaupteten Urheberrechtsverletzung - Haben Sie auch ein Schreiben der bekannten Abmahnanwälte erhalten?

Im Auftrag der Universum Film GmbH werden Anschlussinhaber von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angeschrieben und auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen. Angeblich hätten sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk über Internet-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen. Dabei handelte es sich in Schreiben um den Film "Tower Block".

Der Inhalt der Schreiben ist im Prinzip immer der gleiche:

Den Empfängern einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, den Film über ihren Internetanschluss gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten zu haben. Damit wurde dieser öffentlich zugänglich gemacht. Die Auftraggeberin sei damit in ihren Rechten verletzt worden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens sind somit Gegenstand der Forderungen an die betroffenen Anschlussinhaber. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Universum Film GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten.

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