Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment: "Der große Gatsby"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Gatsby, Waldorf, Warner, Abmahnung, UnterlassungserklärungUnterlassungserklärung und Vergleichsangebot in Höhe von 1028,00 EUR gefordert
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der große Gatsby" des Regisseurs Baz Luhrmann in Anspruch.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).
Rechteverletztung durch unberechtigte Veröffentlichung
Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.
Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet. Dieses beträgt hier 1028,00 EUR.
In meinem Ratgeber: "Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen sollten.
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