Abmahnung durch Waldorf Frommer für Majestic Filmeverleih GmbH – "Feuchtgebiete"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, Waldorf, Feuchtbegiete, Film
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen von Film in Tauschbörsen ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zur Zeit Urheberrechtsverstöße an dem "Skandalfilm des Jahres" ab, der Verfilmung des Bestsellers "Feuchtgebiete" von Charlotte Roche. Auftraggeber ist die Majestic Filmverleih GmbH als Rechteinhaberin. Die Adressaten sollen wegen angeblichen illegalen Filesharings eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag für Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.028,00€ zahlen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Nicht empfehlenswert ist es jedoch, die meist vorgefertigte beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer abzugeben. Diese ist regelmäßig zu weitgefasst und zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert, wodurch diese für Sie nachteilige Klauseln enthalten könnte.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Diese sollte daher insoweit "modifiziert" werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich, eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab, eines der Muster einer "modifizierten Unterlassungserklärung" aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch, der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8662266!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de