Abmahnung durch Waldorf Frommer für "Das Gesetz in meiner Hand"

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Momentan verschickt die Kanzlei Abmahnschreiben für die Tiberius Film GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen des genannten Filmwerks

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Betroffenen vorgeworfen den Action-Thriller "Das Gesetz in meiner Hand" auf einem peer-to-peer-Netzwerk (p2p-Netzwerk) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 UrhG zu und stellt somit eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber seine Einwilligung dazu nicht abgegeben hat.

Was fordert Waldorf Frommer vom Abgemahnten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von dem Anschlussinhaber dreierlei:

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung
  • 1. dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • 2. Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro
  • 3. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb der Frist

Der geforderte Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten sowie dem Schadensersatz zusammen. 

Wie reagiere ich am Besten auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tiberius Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Das Gesetz in meiner Hand" erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und zahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag in Höhe von 815,00 Euro. Vielmehr sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der prüfen kann, ob bzw. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Wichtig ist auch, dass Sie die Ihnen gesetzte, knapp bemessene Frist beachten und nicht verstreichen lassen.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist grundsätzlich zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und für Sie insofern nachteilhaft. Sie enthält regelmäßig ein Schuldanerkenntnis, welches bei einem gerichtlichen Verfahren als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann. Außerdem verpflichten Sie sich zu der Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung und binden sich an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Aus diesen Gründen sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung in keinem Fall unterzeichnen, sondern sie stattdessen von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt modifizieren lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Wichtig ist auch, dass Sie keines der im Internet vorhandenen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung verwenden. Diese Vorlagen entsprechen regelmäßig nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind zudem nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall zugeschnitten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erreicht hat, melden Sie sich bei uns. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen zu einem sehr fairen Preis anzubieten. Für eine erste anwaltliche Einschätzung können Sie gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Formular aus. 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
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