Abmahnung durch Waldorf Frommer "Sein letzter Wille"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Frommer, Film, Filesharing, Urheberrecht, Sein letzter Wille
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Kanzlei mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtverletzung durch Filesharing von Film ab

Jüngst meldeten sich bei uns Anschlussinhaber, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film Sein letzter Wille erhalten haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München fordert aufgrund der Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Betroffene das Drama „Sein letzter Wille" mittels eines Filesharing-Netzwerks widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist bei solchen Online-Tauschbörsen jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zum Download angeboten werden. Dadurch wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, welches gem. § 19 a UrhG ausschließlich dem jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber zusteht, verletzt.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Sollten Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Es bringt nichts, wenn Sie voreilig die Forderung begleichen, da Sie sich sonst selbst die Möglichkeit abschneiden über die Höhe des Betrags zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Wir raten Ihnen dazu, innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben und für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen.

Nicht empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei. Es ist möglich, dass man Sie bei einem Telefonat davon zu überzeugen versucht, dass sowieso keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Außerdem kann jede Ihrer getätigten Aussagen nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgeben. Meist ist diese zu weitgehend und sollte daher zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Gerne hilft Ihnen dabei das Team von Abmahnhelfer.de.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung des Films „Sein letzter Wille" abgemahnt wurden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 853. Berichten Sie uns Ihren persönlichen Fall und erhalten Sie sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer: Non Stop
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer: Inside WikiLeaks
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH Persepolis
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Univerum Film GmbH 3 Days To Kill