Abmahnung durch Urmann + Collegen i.A.d. The Archive AG

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Redtube-Nutzer aufgepasst! Erste Abmahnungen durch U + C für The Archive AG wegen Ansehen von Erotikfilm(en) auf dem Erotikfilmportal "redtube.com"

Zukünftig sollten Sie es unterlassen Erotikfilme auf dem Portal "redtube.com" anzuschauen. Die Kanzlei Urmann + Collegen mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Firma The Archive AG wegen des Ansehens folgender Erotikfilme auf "redtube.com" ab:

  • "Miriams secret"
  • "Amanda´s secrets"
  • "Glamour Show Girls"
  • "Dream Trip".

Bisher waren nur sogenannte Filesharing-Abmahnungen üblich, doch das könnte sich in Zukunft drastisch ändern. Bei den vorliegenden Abmahnungen geht es um das Streaming. Bei dem Streamen ist das Zwischenspeichern auf dem Arbeitsspeicher des eigenen Rechners unerlässlich. Dieses technisch notwendige Zwischenspeichern stellt aber ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht allein dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber, also der The Archive AG, zu.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Im Urhebergesetzt gibt es eine Norm ( § 54 UrhG ), welche die Vervielfältigung zu privaten Zwecken erlaubt. Diese Regelung scheint vorliegend aber nicht zu greifen, da die Ursprungsquelle offensichtlich von einer rechtswidrigen Vorlage gekommen ist. Somit gilt es zu ermitteln, wer die ursprüngliche Datei auf die Plattform "redtube.com" hochgeladen hat.

Möglicherweise ist aber der § 44 a UrhG einschlägig, welcher die vorübergehende Vervielfältigungshandlung erlaubt, soweit diese zwangsweise mit der Nutzung des Portals verbunden wäre.

Bei den uns vorliegenden Fällen sind die Urheberrechtsverletzungen schon im Monat Juli begangen worden und liegen somit über vier Monate zurück.

Unklar ist bisher, wie die Kanzlei U + C die IP-Adressen der Adressaten ermittelt hat. Möglicherweise stammen sie direkt von dem Erotikportal "redtube.com".

Was verlangt die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

In dem Abmahnschreiben wird der betroffene Anschlussinhaber zu dreierlei aufgefordert:

  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist
  • Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 250,00 Euro
  • Löschung der gegebenenfalls noch befindlichen rechtswidrigen Kopien von dem Rechner.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf!

Falls auch Sie eine Abmahnung von Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die The Archive AG wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm "Amanda´s secrets", "Miriams secret", "Dream Trip" oder "Glamour Show Girls" erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Vielmehr sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche von diesem überprüfen lassen.

Bisher gibt es noch kein Urteil hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer eines Streaming-Dienstes. Deshalb ist nicht absehbar, wie die Gerichte in einem solchen Fall entscheiden werden. Aber falls es zu einem solchen Gerichtsprozess kommen sollte, besteht die Gefahr, dass dieser sehr kostspielig für Sie wird. Durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde der Gegenstandswert zwar auf 1.000,00 Euro gedeckelt, doch greift dieser Wert nicht mehr, wenn die Klage bei Gericht anhängig ist. Sodann wird der Gegenstandswert zum Streitwert. Das hat zur Folge, dass Streitwerte in Höhe von 25.000,00 Euro möglich sind.

Um es erst gar nicht zu einem Gerichtsprozess kommen zu lassen, sollten Sie sich bei uns melden! Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Schauen Sie auch auf unserer Website http://www.abmahnhelfer.de/ vorbei. Hier bieten wir umfassende und aktuelle Informationen zu der neuen Abmahnwelle der Rechtsanwaltskanzlei Ullmann + Collegen für die The Archive AG

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Leserkommentare
von frozendoro am 10.12.2013 15:29:44# 1
Hallo Herr von Rüden,
auch ich habe heute eine Mail von U+C erhalten. Ich vermutete, dass es sich hier um eine Viren-Mail handelt, da ich weder redtube.com oder glamour show girl kenne, noch jemand Zugang zu meinem PC hat und mein WLan-Netzwerk sicherheitsaktiviert ist. Ich bin weiblich und lebe allein. Das angebliche Streamen soll am 17.12.2013 gewesen sein und dieses Datum liegt in der Zukunft.
Den Anhang habe ich nicht geöffnet, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Was mich nur wundert ist, woher der Absender meinen vollständigen Namen hat.
Die in der E-Mail angegebene IP-Adresse, die mir gehören soll, weist auf eine IP-Adresse aus Canada hin (...eastlink.ca). Das Attachement der E-Mail ist eine ZIP-Datei mit meinem Vor-und Zunamen, dann "Logdaten Ihrer Abmahnung vom ...".
Als ich die E-Mail weiterleiten wollte, wurde diese mit dem Grund "Virus/ Suspect content found" nicht versandt, so dass ich mich in meiner Annahme bestätigt sah, dass es sich um eine Viren-Mail handele.
Ich ziehe es nun vor, auf diese E-Mail bzw. dessen Inhalt nicht zu reagieren.
MfG
Doro