Abmahnung durch Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung: Louis Vuitton

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Weitere Abmahnungen von Preu Bohlig & Partner im Namen der Louis Vuitton Malletier Socit Anonyme im Umlauf

1. Worum geht es in meinem heutigen Artikel?

Mein heutiger Artikel behandelt aus ganz aktuellem Anlass eine Abmahnung aus dem markenrechtlichen Bereich. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner bereits seit Längerem im Auftrage der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme aus Frankreich markenrechtliche Abmahnungen aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Empfänger einer solchen Abmahnung wird regelmäßig der Vorwurf gemacht, Markenrechte der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme an der Marke „Louis Vitton“ verletzt zu haben. Hier geht es insbesondere um Abmahnungen wegen Markenfälschungen / Pruduktpiraterie. Oftmals geht einer solchen Abmahnung auch eine Beschlagnahmung durch den Zoll voraus.


2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner konkret von dem Abgemahnten?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

• Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
• Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich)
• Auskunftserteilung

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte nicht vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden, da diese oftmals über das erforderliche Maß hinausgeht.

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren und wenn ja wie?

Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar ernst nehmen (hierbei handelt es sich nicht um Abzocke oder ähnliches), einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber dennoch nicht.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe allerdings gerechtfertigt sind, sollte innerhalb der von den Abmahnern Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht drohten kann).

Die sehr hohen Kosten resultieren vor allem daraus, dass der Streitwert im Markenrecht, aus welchem sich Anwalts- und Gerichtskosten bemessen, selten unter 50.000.- €, sondern in vielen Fällen deutlich darüber liegt). Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen weiter.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen


• Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
• Kein Kontakt zu den Abmahnern.
• Fristen unbedingt einhalten.
• Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner.
• Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner für die Louis Vuitton Malletier Société Anonyme wegen angeblicher Verletzung der Marke „Luis Vuitton“ erhalten?

In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail bequem und problemlos möglich.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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