Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen "Das schwarze Auge - Satinavs Ketten"

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Rechtsanwalt versendet Abmahnschreiben wegen Filesharing von Computerspiel in Tauschbörsen

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Das schwarze Auge - Satinavs Ketten ab.

Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Computerspieles "Das schwarze Auge – Satinavs Ketten" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Ratsam ist es daher generell ratsam folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:

1. Nicht voreilig zahlen!

2. Nichts unterschreiben!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4. Anwalt fragen!

5. Frist wahren

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt es?

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder ein Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspieles "Das schwarze Auge – Satinavs Ketten" veranlasst hat. Denn dann scheidet eine Haftung als sogenannter Täter aus. Jedoch entsteht ein Schadensersatzanspruch lediglich gegenüber demjenigen, der die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Das schwarze Auge – Satinavs Ketten" eigenverantwortlich (als Täter) veranlasst hat.

Zwar könnten Sie dann noch als sogenannter Störer haften, jedoch nur wenn Sie die Ihnen obliegenden Kontroll- und Aufsichtspflichten verletzt haben. Derartige Pflichten bestehen aber nicht Anlass los gegenüber volljährigen Familienmitgliedern und auch nicht gegenüber Untermietern.

In jedem Fall lohnt sich daher regelmäßig die Überprüfung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Das schwarze Auge – Satinavs Ketten" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten.

VON RUEDEN
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