Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Attack of the Undead im Auftrag der Tiberius Film GmbH

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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Attack of the Undead im Auftrag der Tiberius Film GmbH

Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen versendet. Die Betroffenen fallen in der Regel aus allen Wolken und hätten niemals damit gerechnet, jemals mit solch einer Abmahnung konfrontiert werden. Wenn diese Abmahnung jedoch im Briefkasten liegt, gibt es keine Möglichkeit mehr die Gefahren und Folgen des Filesharing zu ignorieren. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Anwälte Waldorf Frommer aus München wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Attack of the Undead gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird das streitgegenständliche Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Gegen diese Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Sicherlich muss im Rahmen einer Verteidigung jedoch erst einmal geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Hierbei wird unterschieden, ob der registrierte Anschlussinhaber selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist oder etwa Dritte. Somit wird unterschieden zwischen der Täter- und Störerhaftung. Sollte der angeschriebene Anschlussinhaber nicht direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich sein, kann zumindest ein Anteil der Geldforderung zurückgewiesen werden. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall machbar ist. Daher sollte die Angelegenheit bereits kurz nach dem Erhalt der Abmahnung mit einem Anwalt besprochen werden.

Sicherlich besteht auch die Möglichkeit, sich im Internet in unterschiedlichen Foren zu dem Thema einzulesen. Der dort weit verbreitete Rat beläuft sich in der Regel jedoch immer darauf, die Geldforderung zurückzuweisen und lediglich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Vorgehensweise ist sicherlich erst einmal die größte Gefahr abgewehrt, nämlich dass die Gegenseite eine Unterlassungsklage einreicht, der zweite Teil der Forderung jedoch (der Geldbetrag) bleibt hiervon unberührt bestehen.

Diesen wird die Gegenseite natürlich versuchen einzufordern. In der Regel werden Nicht-Zahler mit weiteren Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Wie der Abgemahnte hiermit umgeht, hängt sicherlich von dem Gemüt der jeweiligen Person ab. Manch einer nimmt eine jahrelange Auseinandersetzung mit der gegnerischen Seite ruhig hin, andere Personen jedoch wollen diesem Streit aus dem Weg gehen und die Angelegenheit abschließend beenden. Daher sollten sich Betroffene immer mit einem Anwalt besprechen, um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Attack of the Undead konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Einschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

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