Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für das Album "Shadows" von Lenka

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Rechtsanwälte verfolgen derzeit Filesharing an Musikalbum im Auftrag der Sony Music GmbH

1. Was wird von wem abgemahnt?

In der heutigen Abmahnung geht es um das Musikalbum „Shadows“ von Lenka. Abgemahnt wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten im Auftrage der Sony Music GmbH.

Die Abmahnuner verfolgen mit der Abmahnung behauptete Urheberrechtsverletzungen. Dem Empfänger der Abmahnung wird dabei vorgeworfen, das oben genannte Musikalbum aus dem Internet heruntergeladen und zusätzlich Dritten zum Herunterladen bereit gehalten zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wollen die Abmahner?

Die Abmahnner fordern zunächst die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Zusätzlich wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028.- € zu zahlen.

3. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?

Sie sollten sich bitte nicht einschüchtern lassen.

Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Hierdurch würden Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, was grundsätzlich nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Zunächst müsste Ihr Fall geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sollte nämlich keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, bräuchten Sie überhaupt nicht reagieren. Sollte allerdings eine Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen werden können, dann (und nur dann!) sollten Sie innerhalb der geforderten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung lässt sich nämlich erreichen, dass Sie ohne Schuldanerkenntnis eine wirksame und daher ausreichende Unterlassungserklärung abgeben.

4. 1 x 1 bei Abmahnungen

1. Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

2. Die beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Gerne helfe ich auch Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, damit wir Ihren persönlichen Fall in Ruhe besprechen können. Hierbei gehen Sie keinerlei Kostenrisiko ein. Selbstverständlich können nach dem Erstgespräch ganz frei und in Ruhe entscheiden, ob ich Ihnen weiter helfen soll.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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