Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Waldorf Frommer lassen nicht locker: Heute geht es um eine Abmahnung aus dem Jahr 2010 wegen Filesharing von "The Collection, Michael Jackson (Album)", die nach langer Pause wieder aufgegriffen und weiter verfolgt wurde

Seit Kurzem erreichen meine Kanzlei auffällig viele Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (Filesharing) aus dem Jahr 2010. Oft war der Werdegang dann so, dass die betroffenen Personen im Jahr 2010 eine Abmahnung erhalten und entweder gar nicht reagiert oder keine Einigung mit den Abmahnern erreicht hatten. Dann war über 1-2 Jahre Ruhe und nun kommen plötzlich neue Aufforderungen.

Wie kann das sein? Die behaupteten urheberrechtlichen Ansprüche aus dem Jahr 2010 drohen nämlich Ende diesen Jahres (unterstellt einmal es gibt im Einzelfall überhaupt einen solchen Anspruch der Abmahner) zu verjähren. Daher greifen die Abmahner die Fälle wieder auf.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

1. Von wem wird abgemahnt?

Im heute besprochenen Fall handelt es sich um eine Abmahnung aus dem Jahr 2010 von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München für die Sony Music Entertainment Germany GmbH betreffend das Musikalbum „The Collection, Michael Jackson“.

2. Was genau wird eigentlich abgemahnt?

Es geht mal wieder um vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Der Abgemahnte soll aus dem Internet bzw. über eine so genannte Onlinetauschbörse (Filesharing) das oben genannte Album heruntergeladen bzw. zum Download bereitgehalten haben.

3. Was wird genau gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wurde ursprünglich aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung war regelmäßig eine vorgefertigte Unterlassungerklärung beigefügt.

Jetzt wird pauschal ein Betrag von 856.- € gefordert.

Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, die sich aus Schadensersatz für den Rechteinhaber sowie Rechtsanwaltskosten für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zusammensetzt.

4. Ich habe lange nichts gehört und nun nach Jahren wieder Post erhalten, muss ich jetzt noch reagieren?

Auch wenn wenn es sich vorliegend um einen Fall aus dem Jahr 2010 handelte, darf die Aufforderung im Jahr 2013 nicht einfach ignoriert werden. Sollten hier nämlich Ansprüche bestehen, was im Einzelfall zunächst geprüft werden müsste, so würden diese zumindest bis Ende 2013 geltend gemacht werden können, da erst dann Verjährung droht.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind auch dafür bekannt, im Einzelfall verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, was sich dann oft dadurch äußert, dass der Betroffene kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält.

Sie sollten also auch bei einem Fall aus 2010 die Angelegenheit nicht weiter aussitzen, sondern reagieren!

Für den Fall, dass Sie Abmahnugnsempfänger sind (das gilt auch und besonders für Fälle aus 2010 und später), empfehle ich stets folgendes Vorgehen:

1. Bitte keine Kontaktaufnahme zur Gegenseite und auch nicht zu den Abmahnanwälten

2. Keinesfalls die übersendete vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken

3. Stets die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Fristen beachten

4. Bitte noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt konsultieren

Ich verfüge im Bereich der Abmahnungen (Filesharing, aber auch Wettbewerbsrecht und Markenrecht) über langjährige Erfahrungen und helfe Ihnen gern.

Bei Interesse können Sie mich sehr gerne kontaktieren und mir auch gerne vorab das erhaltene Abmahnschreiben sowie sonstigen Schriftverkehr mit der Gegenseite per Fax oder per E-Mail übermitteln (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos).

Anschließend können wir dann Ihren ganz persönlichen Fall und das weitere Vorgehen besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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