Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH XOXO von Casper

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Kanzlei lässt nicht locker: Heute geht es um eine Abmahnung wegen Filesharing an Lied

1. Von wem wird abgemahnt?

Im heute besprochenen Fall handelt es sich um eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München für die Sony Music Entertainment Germany GmbH betreffend das Lied „XOXO“ von Casper.

2. Was genau wird abgemahnt?

Es geht mal wieder um vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Dem Abgehanten wird der Vorwurf gemacht, aus dem Internet bzw. über eine so genannte Onlinetauschbörse (Filesharing) den Musiktitel „XOXO“ von Casper heruntergeladen bzw. zum Download bereitgehalten zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

3. Was fordern die Abmahner?

Der Empfänger der Abmahnung wird regelmäßig aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Zudem wird pauschal ein Betrag in Höhe von 956.- € gefordert.

Bei diesem Betrag soll es sich um eine Pauschale handeln, die sich aus Schadensersatz für den Rechteinhaber sowie Rechtsanwaltskosten für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zusammensetzt.

4. Richtige Reaktion

Eine pauschale Lösung, die für jeden Fall passt, gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Daher müsste Ihr Fall zunächst individuell geprüft werden.

In vielen Konstellationen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, braucht weder eine Unterlassungserklärung abgegeben und noch etwas gezahlt werden, selbst wenn tatsächlich über den Anschluss einer Urheberrechtsverletzung begangen worden sein sollte. Ob diese Voraussetzungen auch in Ihrem Fall vorliegen, müsste geprüft werden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

5. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Unbedingt Fristen beachten!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung (sofern vorhanden) nicht unterschreiben!

3. Kontakt zu den Abmahnern vermeiden!

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Haben auch Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Musiktitel "

Unser oberstes Ziel: Keine Geld an die Abmahner!

Nutzen Sie gerne einfach und völlig unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch. Übermitteln Sie uns hierzu bitte das Abmahnschreiben falls möglich per E-Mail zukommen lassen, das erleichtert die Einarbeitung. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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