Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "Zwei vom alten Schlag"

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Weiteres Abmahnschreiben im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH für Filesharing von geschützen Werken

1. Wer mahnt ab?

Und wieder eine neue Abmahnung aus München:

Heute geht es um eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH in Bezug auf den Film „Zwei vom alten Schlag

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Abmahner?

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung verlangt.

Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 815.- € von den Abmahnern gefordert.

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Nichts zahlen, keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben!

3. Abmahnung erhalten, was ist zu tun?

Oberstes Gebot: lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Schritt eins wäre die Prüfung Ihres Falles. Es müsste nämlich zunächst untersucht werden, ob man Sie überhaupt verantwortlich machen kann. In vielen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fällen können die Forderungen sogar vollständig zurückgewiesen werden. Ob ein solcher Fall auch in Ihrem Fall vorliegt, müsste noch im Einzelfall geprüft werden.

Hierfür steht Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Verfügung.

4. 1X1 bei Abmahnungen

1. Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

2. Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!

3. Fristen einhalten!

4. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!

4. Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing an dem Film "Zwei vom alten Schlag" von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München erhalten? Dann hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne mit Rat und Tat weiter. Wir kennen die Abmahner und wissen wie zu reagieren ist.

Unser oberstes Ziel: Keine Geld für die Abmahner!

Wir vertreten Sie bundesweit.

Gerne könne Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, damit wir Ihren Fall ganz in Ruhe mit Ihnen besprechen können. Übermitteln Sie uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail oder Fax, das erleichtert uns die Einarbeitung. Fragen Sie einfach und unverbindlich nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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