Abmahnung für den Film "Dead Man Down"

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Waldorf Frommer gehen im Auftrag der Universum Film GmbH gegen Filesharing vor

1. Wer mahnt ab?

Ein Ende der Abmahnwelle ist nach wie vor nicht in Sicht.

Heute geht es mal wieder um eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Abgemahnt wird diesmal für die Universum Film GmbH der Film „Dead Man Down“

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Der Empfänger der Abmahnung wird zunächst zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Zusätzlich verlangen die Abmahner einen Pauschalbetrag in Höhe von 815.- €.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Oberstes Gebot ist, dass Sie zunächst die Ruhe bewahren. Lassen Sie sich bitte nicht vorschnell einschüchtern.

Unterschreiben Sie bitte keinesfalls die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung. Dieses würde ein Schuldanerkenntnis darstellen!

Der erste Schritt wäre die Prüfung Ihres Falles, um die richtige Verteidigungsstrategie zu ermitteln.

Falls Ihnen kein Vorwurf gemacht werden kann (Vorsicht an dieser Stelle, es kommt auch eine Haftung als Anschlussinhaber nach der sog. Störerhaftung im Einzelfall in Betracht, selbst wenn Sie selber nichts heruntergeladen haben!), bräuchte keine Reaktion erfolgen.

Steht aber nach der Prüfung fest, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sollte (und nur dann!) von Ihnen innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben werden. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

4. Erste Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

1. Kontakt zur Gegenseite vermeiden!

2. Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung!

3. Fristen beachten!

4. Noch vor Fristablauf einen auf Abmahnungsabwehr spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen!

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Dann helfe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gerne weiter. Mein oberstes Ziel ist es, dass Sie nichts oder zumindest nicht den geforderten Betrag an die Abmahner zahlen. Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen sollten unterstütze ich Sie gerne. Meine Kanzlei ist bundesweit tätig.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Dabei besprechen wir Ihren ganz persönlichen Fall in Ruhe. Ein Kostenrisiko besteht für Sie nicht. Selbstverständlich können Sie nach dem Erstgespräch ganz frei und in Ruhe entscheiden, ob ich Ihnen weiter helfen soll. Fairness und Kostentransparenz sind mir persönlich sehr wichtig.

Rufen Sie einfach völlig kostenlos und unverbindlich an, dann kläre ich Sie gerne über meine Kosten auf.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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