Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner: "The Legend of Hercules"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Sasse, The Legend of Hercules, Filesharing, Film, UnterlassungserklärungWeitere Abmahnungen im Auftrage der Splendid Film GmbH wegen Filesharing
1. Worum geht es in diesem Ratgeber?
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „The Legend of Hercules“ im Internet über eine Internet-Tauschbörse (Filesharing) heruntergeladen zu haben. Ausgesprochen werden diese Abmahnungen von den Sasse & Partner Rechtsanwälten im Auftrage der Splendid Film GmbH.
2. Was wird verlangt?
Der Abgemahnte soll zunächst innerhalb einer oft sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung gegenüber den Abmahnern abgeben. Meistens ist der Abmahnung eine solche beigefügt.
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Des Weiteren wird ein nicht unerheblicher pauschaler Geldbetrag (Abmahnkosten) von den Abmahnern gefordert.
3. Wie sollte ich mich im Falle einer Abmahnung verhalten?
Oberstes Gebot: Nicht unterschreiben, keine Zahlungen leisten!
Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe und verwenden Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung (falls dem Abmahnschreiben eine solche beigefügt war). Dieses würde nämlich einem Schuldanerkenntnis gleichkommen. Das hat zur Folge, Sie allein wären aufgrund dieser Unterschrift verpflichtet, die geforderten Kosten zu zahlen. Bitte nehmen Sie auch keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
Sollte die Prüfung Ihres Falles ergeben, eine Urheberrechtsverletzung ist hier nicht auszuschließen, so müsste zunächst innerhalb der von den Abmahnern geforderten Frist eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nur durch eine fachmännische Formulierung können Sie erreichen, kein Schuldanerkenntnis abzugegeben.
Ohne nachweisbare Urheberrechtsverletzung bräuchten Sie nicht zu reagieren. Dieses muss aber zunächst im Einzelfall geprüft werden.
Aber selbst wenn der Urheberrechtsverstoß nachweisbar sein sollte, lassen sich die geforderten Abmahnkosten im Einzelfall deutlich reduzieren. Hierbei hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne.
4. Kurzanleitung bei Erhalt einer Abmahnung
1. Weder telefonisch noch schriftlich Kontakt mit den Abmahnern aufnehmen.
2. Keinesfalls eine beigefügte Unterlassungserklärung verwenden.
3. Die gesetzten Fristen beachten.
4. Keine vorschnelle Zahlung leisten.
5. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen.
Die Kanzlei Dr. Newerla ist bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig unter anderem in der Abmahnungsabwehr tätig. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist. Bei Interesse können Sie uns sehr gerne (zunächst völlig kostenlos und unverbindlich) kontaktieren Anschließend kann dann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprochen werden. Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben gerne vorab per E-Mail, das erleichtert uns die Einarbeitung.
Fragen Sie auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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