Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch für die Universal Music GmbH – die aktuelle Alben

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Aus aktuellem Anlass soll an dieser Stelle nochmals auf kostenpflichtige Abmahnungen hingewiesen werden, die von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH ausgesprochen werden. Betroffen sind Anschlussinhaber, denen die Verletzung von Urheberrechten an den folgenden Musikalben vorgeworfen wird:

Culcha Candela - Schöne neue Welt

Tokio Hotel - Humanoid (deutsche u. englische Edition)

Rosenstolz - Die Suche geht weiter (Live)

Prodigy - Invaders Must Die

La Roux - La Roux

U2 - No line on the horizon

Jan Delay - Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Ich + Ich - Vom selben Stern

Mando Diao - Give me Fire

Fler - Fler

The Killers - Day & Age

Sportfreunde Stiller - MTV Unplugged in New York (Doppel-CD)

Lady Gaga - The Fame

Rihanna - Good Girl Gone B ad

Die genannten Musikwerke sollen in Internet-Tauschbörsen wie z.B. „ eDonkey ", „ eKad " oder „ Vuze " einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten worden sein. Darin sei ein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen gem. §19a UrhG zu sehen. Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Musikwerken ist ausweislich des Schreibens die Universal Music GmbH. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch die Tonträgerherstellerin wird zwar anwaltlich versichert, eine entsprechende Vollmacht liegt dem Schreiben allerdings nicht bei.

Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgt im Wege eines Auskunftsverfahrens gem. §101 Abs. 9 UrhG. Regelmäßig ist der Abmahnung die Kopie eines Beschlusses des LG Bielefeld beigefügt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der betroffene Anschlussinhaber zur Unterzeichnung einer beigefügten Vergleichsannahmeerklärung aufgefordert. Die geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen sollen danach durch einen pauschalen Betrag von EUR 1.200 abgegolten werden. Bereits die Anwaltsgebühr beziffert die Kanzlei Rasch auf EUR 1.980,40 für einen einzelnen Musiktitel. Sollte dieses Vergleichsangebot nicht angenommen werden, verlangen die Rechtsanwälte Rasch Auskunft über das Ausmaß der Verwertung des streitgegenständlichen Musikalbums. Dies dient offensichtlich der Vorbereitung eines - aller Voraussicht nach deutlich höheren - Schadensersatzanspruches.

Von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ist dabei dringend abzuraten. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. In der verwendeten Fassung bezieht sich die Unterlassungserklärung auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH. Künftige Verstöße lösen danach eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001 aus. Hier besteht ein erhebliches finanzielles Risiko.

In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren. In Betracht kommt vor allem die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Unsere Erfahrung zeigt außerdem, dass sich in vielen Fällen bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung finden lässt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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