Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang für Matthew Tasa, Uptunes GmbH, Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter – Future Trance Vol. 49

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Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang für Matthew Tasa, Uptunes GmbH, Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter – Future Trance Vol. 49

Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, mahnt die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe massiv die unerlaubte Verwertung rechtlich geschützter Musikwerke in Filesharing-Netzwerken ab.

Derzeit sind vermehrt Fälle zu beobachten, in denen mit einer einzelnen Abmahnung angebliche Verstöße gegen die Urheberrechte verschiedener Rechteinhaber verfolgt werden. Im Einzelnen handelt es sich um die Werke und Tonaufnahmen:

" Cascada - Evacuate The Dancefloor "

" Shaun Baker ft. Maloy - Give! "

sowie

" Dream Dance Alliance - Never Alone ".

Alle Titel sind auf dem Sampler „ Future Trance Vol.49 " enthalten. Erstmals schlüsselt die Kanzlei Nümann + Lang auf, um welche Schutzrechte es sich im Einzelnen handeln soll. Danach ist Matthew Tasa Schöpfer des Textes des Werkes „Never alone". Bei den Herren Eshuijs, Pfeifer und Reuter handelt es sich um die Komponisten und Texter des Cascada-Titels und die Uptunes GmbH ist Inhaberin der exklusiven Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen des Musikstückes „Give!". Die Vollmachten der verschiedenen Rechteinhaber sind dem Schreiben beigefügt.

Die Verfolgung vermeintlicher Verstöße gegen die Urheberrechte verschiedener Rechteinhaber hat aus Sicht der abmahnenden Kanzlei mehrere Vorteile. Zunächst lässt sich der Aufwand deutlich reduzieren, wenn zwar mehrere Tonaufnahmen und Werke abgemahnt werden, diese aber alle auf demselben Sampler enthalten sind. In diesem Fall sind nur ein Logg-Vorgang und ein Auskunftsbeschluss erforderlich. Vor allem aber werden die Forderungen deutlich erhöht. So wird für die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 690 - statt wie bisher EUR 450 - verlangt.

Diese Vorgehensweise hat darüber hinaus Auswirkungen auf die Berechnung der Rechtsanwaltskosten. Der Streitwert von EUR 10.000 für eine Tonaufnahme wird verdreifacht und durch den im Wege der Lizenzanalogie ermittelten Schadenersatzanspruch von EUR 1.500 auf EUR 31.500 ergänzt. Die Anwaltsgebühren belaufen sich danach zunächst auf EUR 1.079,00. Das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber löst zusätzlich eine Erhöhungsgebühr von EUR 498 aus.

Sollte das Vergleichsangebot nicht oder nicht fristgerecht angenommen werden, stellen die Rechtsanwälte Nümann + Lang die Geltendmachung dieser Anwaltsgebühren, des Schadensersatzes sowie sonstiger Ermittlungskosten in Aussicht. Insgesamt ergibt sich danach eine Summe von EUR 3.174,39 .

Angesichts der weiten Verbreitung von Samplern oder „Chartcontainern" steht zu befürchten, dass zukünftig weitere Rechteinhaber und Abmahnkanzleien entsprechend vorgehen werden.

Dennoch sollten sich abgemahnte Anschlussinhaber weder von den drastischen Zahlungsforderungen noch den angedrohten gerichtlichen Schritten einschüchtern lassen. Die pauschale Unterstellung, als Täter oder Störer für die vorgeworfene Rechtsverletzung verantwortlich zu sein, ist so nicht zutreffend. Auch im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung bestehen Exkulpationsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang erscheint auch die beigefügte Unterlassungserklärung besonders problematisch. Nach Ziffer 1 soll sich der Schuldner verpflichten, Dritten die öffentliche Zugänglichmachung der streitgegenständlichen Werke und Tonaufnahmen nicht zu ermöglichen. Die Entlastung für fremdes Verhalten kann damit faktisch ausgehebelt werden. Keinesfalls sollte daher die Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnet werden. Es empfiehlt sich vielmehr die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

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