Abmahnung der RAe Waldorf Frommer wegen des Films Blue Jasmin
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Das US-amerikanische Filmdrama „Blue Jasmine“ befindet sich derzeit im Visier der Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer. Beauftragt von der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, versendet die Anwaltskanzlei Abmahnschreiben.
Betroffen sind Internetanschlussinhaber über deren Internetanschluss angeblich zweifelsfrei nachweisbaren der Film Dritten zum Download bereitgehalten worden sein soll. Den Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, sich mit dieser Handlung an einem Filesharingnetzwerk beteiligt zu haben und den Film ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Warner Bors. Entertainment GmbH hat durch diese Zugänglichmachung erheblich Einbußen bei Ihren Lizenzeinnahmen zu verzeichnen und verlangt nun durch ihre Rechtsanwälte von den betroffenen Anschlussinhabern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurz gesetzten Frist sowie im Rahmen eines Vergleichsangebotes die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes von 815 €.
Eine solche Abmahnung muss nicht ungeprüft hingenommen werden. Betroffene Abmahnungsempfänger können sich wehren. Wichtig ist jedoch
- die gesetzten Fristen zu beachten,
- die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nicht zu kontaktieren,
- die vorbereitete Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben,
- ohne Absprache keine Zahlung vorzunehmen und
- anwaltlichen Rat einzuholen.
Übermitteln Sie uns gerne das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.
Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.
Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.